Sachsen
Koalition will GKV-Option für Beamte
Beamte in Sachsen sollen die Möglichkeit erhalten, sich für die Gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden – „ohne Nachteile“.
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Beamte in die GKV? In Sachsen soll das künftig einfacher möglich sein.
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Dresden. Ärzte in Sachsen müssen womöglichzukünftig mit weniger Privatpatienten rechnen. Der Grund dafür ist eine Regelung im Koalitionsvertrag der seit vergangenem Dezember amtierenden Regierung aus CDU, SPD und Grünen „Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern“, heißt es dort.
„Wir schaffen den Selbstbehalt bei der Beihilfe ab.“ Deshalb werden künftig mehr Beamte als bisher gesetzlich versichert und damit keine Privatpatienten sein. Das Finanzministerium in Dresden teilte auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit, dass der „Auftrag aus dem Koalitionsvertrag innerhalb der Legislaturperiode“ verwirklicht werden solle. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest. Spätestens müsste die neue Regelung im Sommer 2024 eingeführt worden sein, da danach regulär die nächsten Landtagswahlen anstehen.
Allerdings ist es noch offen, wie die künftige gesetzliche Regelung für Beamte in Sachsen aussehen wird, die sich nicht privat versichern wollen. „Die Koalitionspartner haben bewusst eine offene Formulierung gewählt, um die als ungerecht empfundene finanzielle Benachteiligung von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamten zu beseitigen“, sagte die Sprecherin von Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU). „Sie haben davon abgesehen, Vorfestlegungen auf konkrete Modelle zu treffen.“ Der Koalitionsvertrag lasse damit „auch alternative Lösungen neben der in einigen Ländern bereits eingeführten Pauschalbeihilfe nach dem Hamburger Modell zu“.
Hamburger Modell im Blick
Bei dem Hamburger Modell zahlt der Dienstherr pauschal die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung – egal, ob der Beamte gesetzlich oder privat versichert ist. Die Beamten können sich nur einmal entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein wollen: Das gilt dann für immer. Außerdem ist das Angebot nur für neue Beamte offen oder solche, die bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind.
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft müssen sie in Sachsen bisher etwa das Doppelte im Vergleich zu Arbeitnehmern mit gleichem Einkommen an Beiträgen zahlen, da sie auch die Arbeitgeberbeiträge entrichten müssen.
Regelung nur für neue Beamte?
Die Sprecherin des sächsischen Finanzministeriums erläuterte, dass der Dienstherr bisher bei freiwillig gesetzlich Versicherten über die Beihilfe Kosten für Zahnersatz, Heilpraktiker und für Sehhilfen nach Vollendung des 18. Lebensjahres und für Wahlleistungen im Krankenhaus übernimmt. Für Sachsen sei es noch offen, ob eine Regelung für gesetzlich Versicherte nur für neue Beamte oder auch für bisher privat versicherte Beamte gelten soll.
Der andere Punkt aus dem Koalitionsvertrag, die Abschaffung des Selbstbehalts für Beamte bei der Beihilfe, kann möglicherweise schneller verwirklicht werden. Allerdings gibt es auch hier keinen konkreten Zeitpunkt. Bisher beträgt der Selbstbehalt 40 Euro pro Jahr. (sve)