Kommentar zu AOK Bayern

Komplette Verwirrung

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

Die Klage der AOK Bayern gegen den geschiedsten Hausarztvertrag wirft mehr Fragen als Antworten auf. Einerseits seien die Anlagen zur Vergütung unvollständig, heißt es zur Begründung.

Andererseits ist im Vertrag vereinbart, dass offene Punkte (und das sind nicht wenige) in nächster Zeit noch verhandelt werden sollen.

Einerseits fürchtet die AOK eine unkalkulierbare Ausgabenexplosion, die mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht vereinbar sei. Andererseits bietet sie den Hausärzten deutlich höhere Zusatzhonorare.

Das kommt etwas überraschend. Denn tatsächlich enthält der vom Bayerischen Gesundheitsministerium geprüfte Vertrag Regelungen für eine versichertenbezogene Vergütungsobergrenze, deren Höhe sich degressiv nach der Zahl der eingeschriebenen Versicherten bemisst: Bis 800 000 HzV-Versicherte liegt die Obergrenze bei 85 Euro, ab 1,2 Millionen Versicherte sinkt die Vergütungsobergrenze auf 75 Euro.

Damit soll für beide Seiten eine finanzielle Planungssicherheit erreicht werden. Immerhin scheint klar zu sein, dass auch der AOK an einer lückenlosen Fortsetzung der Hausarztzentrierten Versorgung gelegen ist.

Wie sich der aktuelle Streit auf die Abrechnung des gerade begonnenen Quartals auswirkt, bleibt abzuwarten.

Lesen Sie dazu auch: HzV-Streit in Bayern: Hausärzteverband rügt "Verwirrspielchen" der AOK

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