EU-Kommission plant

Künstliche Transfette in Nahrungsmitteln begrenzen

Künstliche Transfette stehen in Verdacht, Herz-Kreislauferkrankungen zu fördern. Darum will die EU-Kommission nun den Anteil in Lebensmitteln eindämmen.

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Künstliche Transfette entstehen bei der chemischen Härtung von Pflanzenölen, wie etwa Sonneblumenöl.

Künstliche Transfette entstehen bei der chemischen Härtung von Pflanzenölen, wie etwa Sonneblumenöl.

© Corinna Gissemann / stock.adobe.com

BRÜSSEL. Die EU-Kommission will die Menge künstlicher Transfette in Lebensmitteln strikt begrenzen. Sie sollen künftig nicht mehr als zwei Prozent der enthaltenen Fette ausmachen. Dies geht aus einem Entwurf hervor, den die Brüsseler Behörde am Donnerstag veröffentlicht hat.

Die EU-Kommission verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, die Zahl von Herz-Kreislauferkrankungen einzudämmen. Denn bei Transfetten handelt es sich um ungesättigte Fettsäuren, die den Gehalt des LDL-Cholesterins im Blut erhöhen und somit das Risiko von Herzkrankheiten steigern können.

Die EU-Kommission verweist darauf, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit schon 2009 riet, die Aufnahme von Transfetten so gering wie möglich zu halten.

WHO will künstliche Transfette verbannen

Im Mai dieses Jahres habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dazu aufgerufen, künstliche Transfette aus Lebensmitteln zu verbannen. Sie entstehen bei der chemischen Härtung von Pflanzenölen und werden unter anderem genutzt, um Lebensmittel haltbarer zu machen. Auf diese künstlichen Transfette zielt auch die Kommission mit der geplanten Vorschrift.

Der europäische Verbraucherverband BEUC begrüßte die Ankündigung. Verbraucherschützer hätten sich schon lange dafür eingesetzt, dass nicht mehr als zwei Gramm Transfette auf 100 Gramm Fett in Lebensmitteln enthalten sein dürften.

Ein solcher Grenzwert habe sich in Dänemark über 15 Jahre als erfolgreich erwiesen. Vor allem in östlichen EU-Ländern lägen die Werte aber oft höher.

BEUC kritisierte, dass die EU-Kommission der Industrie eine Übergangsphase bis 2021 gewähren wolle. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber ohnehin erst am Anfang. (dpa)

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