Orthopäden und Chirurgen

"Kürzung der DRGs wird Folgen haben"

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BERLIN. Die Senkung der Fallpauschalen für Hüft-Total-Endoprothesen und viele Maßnahmen der Wirbelsäulentherapie könnte fatale Folgen haben. Davon geht die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie- und Unfallchirurgie (DGOU) aus. Zudem konterkarierten die Kürzungen Ziele des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG).

Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Gesetz sollte die Spezialisierung von Kliniken und somit die Qualität der Patientenversorgung fördern, so die DGOU. Nun trete das Gegenteil ein. Vor allem spezialisierte Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie mit einem hohen Qualitätsniveau und Therapiekonzepten für schwierige Fälle würden mit der Abwertung empfindlich getroffen, heißt es.

So erhielten Kliniken für eine einfach Hüft-Total- Endoprothese 5,75 Prozent weniger vergütet als bisher. Für 2018 sei eine weitere Abwertung vorgesehen. Daraus folge: Krankenhäuser müssten die Kosten der Liegezeiten, der Implantate und der Sachkosten senken sowie das Operationsangebot einschränken.

"Mit der zukünftigen Kürzung sind insbesondere spezialisierte Kliniken gezwungen, preiswerte Implantate auszuwählen. Mit einer geringeren Qualität der Implantate sinkt auch deren Verweildauer im Körper. In letzter Konsequenz könnte das in zehn Jahren eine erhöhte Rate an Revisions-Operationen zur Folge haben", heißt es in der Stellungnahme der DGOU.

Die Abwertung der entsprechenden DRGs durch die Selbstverwaltungspartner resultiert aus dem Verdacht, nicht medizinisch, sondern auch wirtschaftlich begründbarer Fallzahlsteigerungen. Fakt sei jedoch, dass die endoprothetischen Fallzahlen seit 2009 stabil blieben, so die DGOU. (eb)

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