Baden-Württemberg

Kürzung von Investitionen sorgen für Streit

Haushaltsentwurf sieht 25 Millionen Euro weniger Förderung vor. Kreise und Kliniken sind empört.

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STUTTGART. In Baden-Württemberg sorgen geplante Kürzungen bei der Investitionsförderung für Krankenhäuser für eine heftige Debatte. Um jährlich rund 25 Millionen Euro sollen die Mittel für die Jahre 2018/19 auf dann 402 Millionen Euro zurückgefahren werden.

Landeskrankenhausgesellschaft (BWKG) und Landkreistag reagierten wütend. In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen werde "die Axt an die Wurzeln unseres Krankenhauswesens gelegt", klagte Landrat Joachim Walter, Präsident des Landkreistags. Der tatsächliche jährliche Fördermittelbedarf liege bei rund 650 Millionen Euro. Die angekündigten Kürzungen erschwerten den Strukturwandel der Krankenhäuser, monierte BWKG-Vorstand Detlef Piepenburg.

Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) antwortete gereizt. Kaum sei der Wahlkampf vorbei, setze wieder "das reflexartige Schreien nach mehr Geld" ein, so Lucha. Im Vergleich zu früheren Jahren sehe der aktuelle Haushalt "Rekordsummen" für die Klinikförderung vor – inklusive der Mittel des Krankenhausstrukturfonds sind es 525,5 Millionen Euro.

Die BWKG indes warb für ihren Vorschlag eines befristeten Sonderprogramms für die Digitalisierung in Krankenhäusern. Hierfür müsste die Pauschalförderung im Doppelhaushalt 2018/19 um 50 Millionen Euro jährlich angehoben werden. Kliniken müssten diese Mittel zweckgebunden ausgeben.

Zustimmung dazu kommt von der Techniker Kasse. Die Digitalisierung sei "ein Schlüssel zum Erfolg" bei der Bewältigung von Herausforderungen wie der Zunahme chronischer Erkrankungen, sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung. Die TK schlägt vor, dass die Kassen – zusätzlich zu den Mitteln der Länder – die bisherige Pauschalförderung übernehmen sollten, und zwar nach bundesweit einheitlichen Regeln.

Der Haken dabei: Im Falle einer solchen Teilmonistik sollten die Kassen aus Sich der TK das Recht erhalten, bei der Krankenhausplanung mit am Tisch zu sitzen. Der Sicherstellungsauftrag soll bei diesem Konzept bei den Ländern bleiben. Vogt argumentiert, wenn ab 2020 die Schuldenbremse für die Bundesländer vollständig greift, werde es ihnen noch schwer als bisher fallen, das Geld für Klinikinvestitionen aufzubringen.

Der Entwurf für den Doppelhaushalt Baden-Württembergs hat für 2018 ein Volumen von rund 49 Milliarden Euro und 2019 von über 50 Milliarden Euro. Gleichzeitig will das Land erstmals in die Schuldentilgung in Höhe von 500 Millionen Euro. Das Land Baden-Württemberg hat aktuell rund 47 Milliarden Euro Schulden am Kapitalmarkt. Der Haushaltsentwurf soll am 9. November in den Landtag eingebracht werden und am voraussichtlich am 20. Dezember abschließend beraten werden.(fst)

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