Länder bremsen Meldepflicht
Mumps, Windpocken, Keuchhusten und Röteln sollten meldepflichtig werden. Doch daraus wird nichts: Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf blockiert. Auch die kürzeren Meldefristen bei Infektionskrankheiten liegen damit auf Eis. Die Länder schieben den schwarzen Peter dem Bund zu.
Veröffentlicht:BERLIN (nös). Der Bundesrat hat das Durchführungsgesetz der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in den Vermittlungsausschuss verwiesen - und damit auch neue Meldepflichten und kürzer Meldewege bei Infektionskrankheiten blockiert.
Das IGV geht auf die 58. Weltgesundheitsversammlung der WHO zurück und wurde bereits 2005 von Deutschland ratifiziert. Mit dem Durchführungsgesetz sollte Deutschland weiteren Verpflichtungen nachkommen, um der grenzüberschreitenden Verbeitung von Krankheiten vorzubeugen.
Dazu sollte beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz in Bonn ein dauerhaft erreichbares Melde- und Lagezentrum eingerichtet werden. Von der WHO gefordert wurde zudem eine Meldepflicht für Röteln. Der Bund hat die Vorschriften auf Mumps, Windpocken und Pertussis erweitert.
Anlässlich der EHEC-Epidemie hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) das Gesetz erweitern lassen. Als Omnibusverfahren wurde dem IGV-Durchführungsgesetz eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angehängt.
Danach sollte die Meldefrist von Gesundheitsämtern an das Robert Koch-Institut (RKI) drastisch verkürzt werden.
In Paragraf 11 des IfSG wird bislang eine Meldung "wöchentlich, spätestens am dritten Arbeitstag der folgenden Woche" gefordert. Viele Experten bemängelten dies angesichts der EHEC-Welle als zu lang. Künftig sollte die Meldung "spätestens am folgenden Arbeitstag" herausgehen.
Knackpunkt des Gesetzes sind aber die von der WHO geforderten Kapazitäten für den Infektionsschutz an Häfen und Flughäfen vorgegeben werden. Dazu sollte das Robert Koch-Institut künftig entsprechende Vorgaben etwa für die räumlichen als auch personellen Kapazitäten ausarbeiten.
Deutschlands größer Flughafen betroffen
Betroffen sind die großen internationalen Flughäfen Frankfurt, Berlin-Brandenburg, München, Hamburg und Düsseldorf, sowie die Häfen in Hamburg, Kiel, Rostock, Bremen, Bremerhaven und Wilhelmshaven.
Und genau diesen Punkt kritisieren die betroffenen Länder. Denn immerhin lege der Bund die Kapazitäten für den Gesundheitsschutz vor, so das Argument des Gesundheitsausschusses im Bundesrat. Also habe der Bund auch die Kosten für diese zusätzlichen Stellen zu tragen.
Die Länder folgten der Empfehlung, die dem Vernehmen maßgeblich auf das Votum Hessens zurückgeht. Dort wäre immerhin Deutschlands größter Flughafen in Frankfurt von der Neuregelung betroffen.
Dass die Länder mit der Blockade eine allgemein geforderte Verkürzung der Meldefristen blockieren, ist ihnen bewusst. Die Verkürzung werde weiterhin voll unterstützt, heißt es etwas im hessischen Gesundheitsministerium.
Die Länder hätten von Anfang an kritisiert, dass der Bund die Verkürzung der Meldefristen an das Durchführungsgesetz angehängt hat.
Dieses Risiko war offenbar auch den Bundespolitikern bewusst. "Dass ein Omnibusgesetz Risiken birgt, ist klar", heißt es in Regierungskreisen.
Nun liegt der Ball im Vermittlungssausschuss, was quasi einem Neustart gleich kommt: Selbst wenn Länder und Bund zu einem Kompromiss kämen, müsste der erneut durch Bundestag und Bundesrat.
Die Länder bleiben hart: Sie fordern, dass der Bund die Kosten für den zusätzlichen Gesundheitsschutz an Flughäfen und Häfen trägt. Bakterien und Viren ist dieser Zwist allerdings egal.