Statt AOK-Öffnung

Länder wollen „Versorgungsaufsicht“

Vor der Gesundheitsministerkonferenz gehen zwei Länder in die Offensive. Sie wollen die Ausweitung der Ortskassen verhindern und Gestaltungsmacht zurückgewinnen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die regionalen AOKen öffnen, doch es gibt Gegenwind.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die regionalen AOKen öffnen, doch es gibt Gegenwind.

© Britta Pedersen / dpa / picture alliance

BERLIN. In die festgefahrene Debatte um die bundesweite Öffnung der AOKen kommt Bewegung. Am Mittwochabend suchten die Ländergesundheitsminister bei einem Treffen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Leipzig nach Alternativen im Streit um das geplante „Faire Kassenwahl-Gesetz“.

Im Gepäck hat Spahn einen Brief seiner Länderkollegen Manfred Lucha (Baden-Württemberg) und Kai Klose (Hessen). Darin rügen die beiden grünen Minister im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz, der Gesetzentwurf sei „die falsche Antwort auf die seit Jahren geführte Auseinandersetzung zwischen den Geschäftsmodellen bundesunmittelbarer und der regional aufgestellten Krankenkassen“.

Spahns Vorlage sei ein „Wettbewerbs-Verhinderungs-Gesetz“, da das Kerngeschäft der regionalen Versorgung angesichts der „Bundeszwangsöffnung nachhaltig beschädigt“ würde, heißt es in dem Schreiben, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Lucha und Klose fordern, die „Aushöhlung der Aufsichtskompetenzen der Länder“ aus dem Entwurf zu streichen.

Weitreichende Regionalisierung gefordert

Stattdessen schlagen sie vor, die Rechtsaufsicht über Versorgungsverträge ausschließlich dem jeweiligen Land zuzuordnen. Dadurch würde den Vorwürfen „vermeintlicher Unwuchten im Kassenwettbewerb durch eine abweichende Aufsichtspraxis der Boden entzogen“.

Zugleich soll mit dem Vorschlag der politischen Begründung Spahns für die Öffnung der Ortskrankenkassen die Grundlage genommen werden. Hinzu kommt, dass die AOKen in der Zuständigkeit der Länder blieben.

Allerdings fordern Baden-Württemberg und Hessen eine weitreichende Regionalisierung. Ziel müsse die „Kongruenz von Handlungs- und Finanzverantwortung“ sein.

So solle beispielsweise die Vergütung von Vertragsärzten aus dem Korsett bundesgesetzlicher Vorgaben herausgelöst werden. Das würde es den Ländern ermöglichen, eigene Versorgungsschwerpunkte zu setzen.

Ersatzkassen geben Spahn Rückendeckung

Rückabwickeln möchten Lucha und Klose die mit dem Terminservicegesetz (TSVG) gestraffte Heilmittelversorgung auf Bundesebene, um „immense Preissteigerungen“ zu verhindern.

Mehr Beinfreiheit wollen beide auch bei den Landesbasisfallwerten für Krankenhäuser – hier sollte die Tarifentwicklung im jeweiligen Land bindend sein.

Unterdessen ermunterten die Ersatzkassen Spahn, beim „Faire Kassenwahl-Gesetz“ nicht vom Kurs abzuweichen. Die Warnung vor Zentralisierung sei „unbegründet“.

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