Baden-Württemberg

Land hat die vier Unikliniken massiv gestützt

Die Corona-Pandemie hat die vier Unikliniken schwer gebeutelt – bis hin zur drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das Land stellt daher über eine halbe Milliarde Euro bereit. Doch es bleiben viele Verlustquellen.

Von Florian Staeck Veröffentlicht:
Die vier Universitätskliniken in Baden-Württemberg, hier das Klinikum Ulm, sind im Zuge der Corona-Pandemie massiv wirtschaftlich belastet worden, berichtet die Landesregierung.

Die vier Universitätskliniken in Baden-Württemberg, hier das Klinikum Ulm, sind im Zuge der Corona-Pandemie massiv wirtschaftlich belastet worden, berichtet die Landesregierung.

© Stefan Puchner/dpa

Stuttgart. Krankenhäuser sind durch die Corona-Pandemie massiv wirtschaftlich belastet worden. In welchem Umfang – das belegen Zahlen aus Baden-Württemberg.

Auf eine Anfrage der SPD im Landtag hin teilt die Landesregierung mit, allein bei den vier Unikliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm hätte sich zum Jahresende eine „pandemiebedingte Deckungslücke“ von fast 528 Millionen Euro aufgetan.

Hinzu kamen durch die Pandemie ausgelöste Investitionsbedarfe in Höhe von 71,6 Millionen Euro. Ohne Eingreifen des Landes wären bereits Mitte des Jahres „Auswirkungen auf die Liquidität bis hin zur Gefährdung der Zahlungsfähigkeit“ nicht ausgeschlossen gewesen.

Land hat Mittel aus Haushaltsrücklage freigeeist

Um eine Überschuldung abzuwenden, habe die Landesregierung Mittel in entsprechender Höhe aus einer Rücklage für Haushaltsrisiken entnommen. Diese würden nun, je nach dem weiteren Verlauf der Pandemie, „bedarfsgerecht an die Universitätsklinika ausgezahlt“, heißt es.

Dies sei mit der „klaren Erwartung“ verknüpft worden, dass Krankenkassen und der Bund „ihrer Verantwortung nachkommen und die derzeitig unzureichenden gesetzlichen Regelungen des Krankenhausentlastungsgesetzes angemessen nachgebessert werden“. Weiterhin hat das Land vorzeitig 75 Prozent der letzten Pauschalförderung für Investitionen im Umfang von 118 Millionen Euro ausgezahlt, um „finanzielle Engpässe“ der Kliniken abzuwenden.

Wie sehr das Freihalten von Betten für COVID-19-Betten wirtschaftlich ins Kontor geschlagen hat, zeigt sich mit Blick auf die Leerstandspauschale, die sich nach dem Krankenhausentlastungsgesetz auf 560 Euro je Tag und Bett beläuft. Der Verband Universitätsklinika Deutschland (VUD) hat den eigentlich notwendigen Erstattungsbetrag auf 800 Euro taxiert.

Laut Gesetzesbegründung sollen die 560 Euro auch einen Teil der Erlöseinbußen bei Wahlleistungen kompensieren. Doch die sind in Baden-Württemberg überdurchschnittlich hoch. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) beziffert die Zahl der verschobenen Krankenhausbehandlungen auf rund 80 .000.

Ambulanzen erbringen 27 Prozent der Erlöse

Bislang überhaupt nicht abgedeckt durch eine Kompensationsregelung sind Mindereinnahmen im Ambulanzbereich. Diese hätten sich im Jahr 2018 auf 600 Millionen Euro addiert. Das entspreche rund 27 Prozent der Erlöse aus dem Krankenhausbetrieb.

Ein weiterer Ausgleich ist im Gesetz für Preis- und Mengensteigerungen vor allem für persönliche Schutzausrüstung in Höhe von 50 Euro je Fall vorgesehen. Doch die Landesregierung zitiert eine Kalkulation der Krankenhäuser, nach der sich die Zusatzkosten für Schutzkleidung und zusätzliches Personal auf 200 Euro pro Tag belaufen.

166 Millionen Euro für Schutzausrüstung

Schließlich ist auch die Landesregierung in der Hochphase der Pandemie massiv in die Beschaffung von Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten eingestiegen. Stand Ende Mai hätten sich die verausgabten Haushaltsmittel für Schutzausrüstung auf 166,1 Millionen Euro belaufen, für Beatmungsgeräte wurden 20,9 Millionen Euro ausgegeben. Diese Geräte würden „bis auf Weiteres“ im Eigentum des Landes bleiben. Sie sollen in Tranchen ausgeliefert und von den Krankenhäusern einsatzbereit gehalten werden, heißt es.

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