Lebenshilfe rügt Hartz-IV-Regelsätze für Behinderte

Veröffentlicht:

MARBURG (ras). Als willkürlich sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe die einseitig gekürzten Hartz-IV-Regelsätze für Menschen mit Behinderung an. Gerade Menschen mit einer (geistigen) Behinderung, die bei Eltern oder anderen Verwandten leben, seien auf die Unterstützung durch die Sozialleistungssysteme angewiesen.

Nach den Erfahrungen der Lebenshilfe haben Menschen mit Behinderungen häufig sogar einen höheren Bedarf, als von den Regelsätzen abgebildet. Laut der neu vorgesehenen Regelbedarfsstufe 3 für "erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben", sollen volljährige Bezieher von Grundsicherungsleistungen, die zum Beispiel bei ihren Eltern wohnen, künftig statt des vollen Regelbedarfs von 364 Euro nur 291 Euro erhalten.

Nach Auffassung der Bundesregierung beteiligten sich volljährige Grundsicherungsbezieher nicht an den Haushaltskosten und hätten daher auch einen niedrigeren Finanzbedarf.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

KV bittet Patienten um Geduld

In Brandenburg braucht der ePA-Rollout mehr Zeit

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?