Leistungen der Pflegeversicherung steigen

BERLIN (chb). Jenseits der Änderungen durch das Versorgungsstrukturgesetz stehen in den Sozialversicherungen einige kleinere Änderungen zum neuen Jahr an.

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Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV wurde um 112,50 Euro auf 3.825 Euro im Monat angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV wurde um 112,50 Euro auf 3.825 Euro im Monat angehoben.

© Uwe Annas / fotolia.com

So wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung um 112,50 Euro auf 3825 Euro im Monat angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 4125 Euro auf 4237,50 Euro.

Ebenfalls mit Beginn des neuen Jahres steigen die Leistungen in der Pflegeversicherung. So werden in der Pflegestufe I künftig 450 statt 440 Euro gezahlt, in der Pflegestufe II beträgt der Pflegesatz ab dem neuen Jahr 1100 Euro statt 1040 Euro und der Pflegesatz in der Stufe III wird um 40 Euro auf 1550 Euro erhöht.

Die Erhöhung der Pflegestufe III gilt auch für die vollstationäre Pflege. Der Leistungsanspruch bei Härtefällen bleibt in der ambulanten Pflege bei 1918 Euro und steigt in der vollstationären Pflege von 1825 Euro auf ebenfalls 1918 Euro.

Novelle der GOZ

Mit dem neuen Jahr tritt auch die geänderte Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft. Sie wurde erstmals seit 1988 dem aktuellen Stand der zahnärztlichen Behandlung angepasst.

So wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium "zum Beispiel eine klare Abrechnungsgrundlage für häufig erbrachte, bisher nicht im Gebührenverzeichnis der GOZ enthaltene Leistungen geschaffen".

Die GOZ regelt die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen von Privatpatienten. Für Gesetzlich Versicherte gilt die GOZ nur, wenn die Versicherten Leistungen in Anspruch nehmen, die über die Leistungen hinausgehen, die ihre Krankenkasse übernimmt.

Geändert wird auch das Überweisungsverfahren für privat krankenversicherte Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Die Zuschüsse werden mit Jahresbeginn nicht mehr an die Versicherten, sondern direkt an die Versichertenunternehmen überwiesen.

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