Pflegebudgets

Litsch: „Viele Krankenhäuser tricksen weiter und rechnen doppelt ab“

Bei den laufenden Verhandlungen über die Pflegebudgets der Krankenhäuser kracht es. Der AOK-Bundesverband und der Verband der Privatkliniken beharken sich medial.

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Intensivstation: Von den Pflegebudgets erfasst werden sollen überwiegend die patientennahen Tätigkeiten.

Intensivstation: Von den Pflegebudgets erfasst werden sollen überwiegend die patientennahen Tätigkeiten.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Um die Pflegebudgets für das Jahr 2021 bahnt sich Streit an. Der AOK-Bundesverband hat am Montag Unregelmäßigkeiten bei der Bereinigung der Pflegekosten für die Aufstellung der Pflegebudgets im kommenden Jahr moniert. „Viele Krankenhäuser tricksen weiter und rechnen doppelt ab“, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Verbands, Martin Litsch, in Richtung der privaten Klinikkonzerne.

Von dort gab es prompt Widerspruch: „Die Darstellung von Herrn Litsch ist erstens schlichtweg falsch und zweitens betrifft das Thema alle Krankenhausträger gleichermaßen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK), Thomas Bublitz.

Litsch: Nicht patientennah

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz von 2018 hat der Gesetzgeber die Personalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen, um die Pflegekosten unabhängiger von Erlösstrategien zu machen. Von den Pflegebudgets erfasst werden sollen überwiegend die patientennahen Tätigkeiten. Diese Vorgabe hielten die privaten Krankenhausträger nicht ein, moniert nun Litsch. Viele Krankenhäuser versuchten, auch nichtpflegerisches Personal wie Ergotherapeuten und ungelernte Hilfskräfte sowie Personalkosten für Pflegekräfte aus dem medizinisch-technischen Funktionsdienst in die Budgets einzurechnen. Dies müsse mit Blick auf das laufende Jahr unbedingt noch im November geregelt werden. Für 2021 müsse eine verbindliche, gesetzliche Regelung her, forderte Litsch.

Bublitz hielt dagegen, der AOK-Chef wolle offensichtlich die laufenden Verhandlungen beeinflussen und einen Keil zwischen die kommunalen, kirchlichen und die privaten Klinikträger treiben. Bei einer engen Auslegung des Begriffs „Pflege am Bett“ könnten wichtige pflegerische Tätigkeiten wie das Bettenmachen, das Essen ausgeben und die Hilfe bei Toilettengängen nicht mehr von Hilfskräften ausgeführt werden, sagte Bublitz. Rund zehn Prozent aller in der Pflege tätigen Krankenhausmitarbeiter wären betroffen. Die Belastung der qualifizierten Kräfte würde sich erhöhen, der Pflegenotstand weiter verschärfen.

Systemwechsel lässt es knirschen

Dass die Ermittlung der Pflegepersonalkosten eine der größten Herausforderungen des Systemwechsels sein werde, hatten Unternehmensberatungen bereits vor Jahresfrist vorausgesagt. Bei der Ausgliederung der Kosten sehe der Gesetzestext lediglich die Kosten vor, die in der Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen anfielen. Diese seien jedoch nur mit viel Aufwand und Unschärfe von den Krankenhäusern zu ermitteln, führte die Unternehmensberatung Rödl & Partner bereits im September 2019 ins Feld.

Ende Oktober hatten sich der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf einen Kompromiss verständigt, um das Problem der Doppelabrechnungen zu lösen. Der beinhaltet auch Vorgaben für die Abgrenzung von pflegerischen Tätigkeiten, die für das Budget in Frage kommen, von denen, die anderweitig verhandelt werden sollen. (af)

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