Monopolkommission

Lob und Tadel für Spahns Kassengesetz

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Berlin. Die Monopolkommission, ein Beratungsgremium der Bundesregierung, wertet den Entwurf für das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) als „Schritt in die richtige Richtung“.

Da im Risikostrukturausgleich (RSA) der Kassen künftig alle Krankheiten erfasst werden sollen, würden Fehlanreize verringert. Auch dass messbare regionale Unterschiede in den Versorgungskosten im Finanzausgleich berücksichtigt werden sollen, sei zu begrüßen.

Eine „zentrale Hürde“ für Wettbewerb um die beste Versorgung lasse der Entwurf aber außen vor: Bemühungen der Kassen um Prävention von Erkrankungen würden im RSA nicht belohnt. Die Kommission schlägt daher einen Ausgleichsfaktor vor, der die Häufigkeit von Neuerkrankungen oder Morbiditätsverschlechterungen abbildet.

„Anachronismus“ bei der Kassen-Aufsicht

In der Folge würde eine Kasse dann mehr Zuweisungen aus dem Fonds erhalten, wenn der Gesundheitszustand ihrer Versicherten sich überdurchschnittlich verbessert hat. „Diese Anpassung würde solche Krankenkassen belohnen, die sich nachhaltig dafür einsetzen, das Auftreten neuer Erkrankungen durch bessere Versorgungsleistungen zu reduzieren“, heißt es im Bericht der Monopolkommission.

Dass der Gesetzgeber in einem neuen Paragrafen 4a erstmals den Kassenwettbewerb ausdrücklich als Ziel im SGB V verankern will, wird begrüßt. Damit wird zugleich der bisherige Paragraf 4 relativiert, der die kassenartenübergreifende Zusammenarbeit stark betont hat.

Harsche Worte finden die Regierungsberater zu der auch künftig geteilten Aufsicht zwischen Bundesversicherungsamt und Länderaufsichten. Dies sei ein „Anachronismus“, der aus einer Zeit stamme, als GKV-Mitgliedern eine Kasse berufsständisch zugewiesen wurde.

Nachdem die bundesweite Öffnung der AOKen am Widerstand der Länder gescheitert war, hat das Bundesgesundheitsministerium ersatzweise einen Passus ins FKG gehoben, der eine intensivere Abstimmung der Aufsichtsbehörden fordert – aus Sicht der Monopolkommission ein Papiertiger.

Kassen sollten mehr Freiraum bekommen

Mit Blick auf den Leistungswettbewerb bleibe der Gesetzentwurf eine Leerstelle. Kassen sollten mehr Möglichkeiten erhalten, ihr Leistungsangebot selbst zu gestalten und Versorgungsinnovationen zu erproben.

Einen zentralen Hebel sähen die Regierungsberater darin, den Kassen Verträge mit ausgewählten Leistungserbringern zu ermöglichen, und zwar auch bei abweichenden Vergütungs- und Versorgungsregeln. Diese Leistungen sollten Kassen ihren Versicherten in Form von Wahltarifen anbieten dürfen, diskriminierungsfrei und bei Bedarf versehen mit abweichenden Zusatzbeiträgen.

Bei der Gelegenheit würde die Monopolkommission auch gerne der hausarztzentrierten Versorgung eine wettbewerbliche Fasson geben. Der derzeitige Paragraf 73b zwinge die Kassen, Verträge mit dem größten Verband – dem Hausärzteverband – als „Monopolanbieter“ zu schließen. Das sei „verbesserungswürdig“. (fst)

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