Tarifeinheit
MB warnt vor "Verfassungsbruch"
In Berlin kursieren erste Inhalte aus dem geplanten Gesetz zur Tarifeinheit. Sollten sie Realität werden, dann säßen die großen Gewerkschaften im Vergleich zu den Spartengewerkschaften fast immer am längeren Hebel. Der Marburger Bund kritisiert die Vorschläge zur Tarifeinheit heftig. Er spricht sogar von "offenem Verfassungsbruch".
Veröffentlicht:BERLIN. Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit nimmt offenbar konkrete Formen an. Noch in dieser Woche will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) laut Medienberichten den entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlichen. Geplant ist wohl, dass Gewerkschaften künftig zunächst untereinander ihre Einflussbereiche abstecken sollen.
Gelinge dies nicht, solle "zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie" der Grundsatz der Tarifeinheit greifen, zitiert der "Focus" aus dem Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe, der Fachleute aus dem Arbeits-, Justiz- , und Innenministerium sowie dem Bundeskanzleramt angehören. Gemeint ist damit, dass in einem Betrieb der Tarifvertrag gelten soll, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern abgeschlossen hat.
In dem Bericht heißt es laut "Focus" weiter: "Die Gerichte für Arbeitssachen sollen verbindlich feststellen können, welcher Tarifvertrag im Betrieb vorgeht."
Ob eine kleinere Gewerkschaft streiken darf oder nicht, darüber sollen offenbar ebenfalls Richter befinden. Gerichte sollen "entlang des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entscheiden, ob der von einer Minderheitsgewerkschaft geführte Arbeitskampf rechtmäßig ist", heißt es.
Warnung vor "Zweiklassensystem von Gewerkschaften"
Scharfe Kritik an den geplanten Neuregelungen übt der Vorsitzende des Marburger Bundes Rudolf Henke: "Jede dieser Überlegungen ist darauf ausgerichtet, ein Zweiklassensystem von Gewerkschaften zu etablieren. Die Arbeitgeberlobby und die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben offensichtlich ganze Arbeit geleistet, um nunmehr mit Hilfe des Gesetzgebers gut organisierte und selbstbewusst auftretende Berufsgewerkschaften an den Rand drängen zu können", so Henke, der für die CDU im Bundestag sitzt.
Durch den Zwang zur Tarifeinheit greife die Regierung massiv in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit ein. "Es kommt einem offenen Verfassungsbruch gleich, wenn der Staat bestimmten Arbeitnehmergruppen das Recht verwehrt, unabhängig und eigenständig tarifpolitisch tätig zu sein", so Henke.
Kleine Gewerkschaft nur "Bittsteller"
Das Argument der Regierung, mit dem Gesetz solle nicht die Tarifpluralität aufgehoben werden, hält der Marburger Bund für Augenwischerei. Kleinere Gewerkschaften bekämen nur noch ein Anhörungsrecht. Im Zweifelsfall säße die größere Gewerkschaft immer am längeren Hebel, die kleinere sei nur Bittsteller, heißt es.
Immer wieder hat die Regierung betont, sie wolle das Streikrecht nicht einschränken. Fakt wäre aber wohl, dass die kleineren Gewerkschaften das Druckmittel Streik kaum noch einsetzen könnten, denn schon in den im Sommer bekannt gewordenen Eckpunkten eines Tarifeinheitsgesetzes heißt es: Die Erstreckung der Friedenspflicht aus dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft schließt auch die Minderheitsgewerkschaft mit ein.
Diese hätte also kein Druckmittel, um ihre Ziele durchsetzen zu können. Zumal Gewerkschaften ohne eigenen Tarifvertrag ohnehin nicht zum Streik aufrufen dürfen. Der MB lässt weiter keinen Zweifel daran, dass er bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird, um für das Recht auf arztspezifische Tarifverträge zu kämpfen.