Tarifverhandlungen
Marburger Bund fordert 5,5 Prozent mehr Gehalt für Klinikärzte
Mitte Oktober startet die Tarifrunde für die rund 55 .000 Ärzte an kommunalen Kliniken. Der Marburger Bund geht mit klaren Ansagen in die Verhandlungen.
Veröffentlicht:Berlin. Mit der Forderung nach einer Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2021 geht der Marburger Bund (MB) in die Tarifverhandlungen für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Auch die Regelungen zu Rufbereitschaften sowie zu Bereitschaftsdiensten sollen nach Vorstellung der Gewerkschaft reformiert werden.
Rufbereitschaften zählten arbeitszeitrechtlich zur Ruhezeit, sagte MB-Vize Dr. Andreas Botzlar. Arbeit während der Rufbereitschaft dürfe daher nur die Ausnahme sein. „Tatsächlich erleben wir, dass es immer mehr Inanspruchnahme der Rufbereitschaften gibt.“ Damit steige die Arbeitsbelastung enorm. Auch die Möglichkeit zur Erholung sei kaum noch gegeben.
Vier von fünf Ärzten arbeiten in fast jeder Rufbereitschaft
Etwa 80 Prozent der Klinikärzte hätten in Umfragen angegeben, in fast jeder Rufbereitschaft zu arbeiten. „Das ist ja etwas mehr als ausnahmsweise“, kommentierte Botzlar. Die Anordnung der Rufbereitschaft müsse auf maximal zwölf Rufbereitschaften im Monat gedeckelt werden. Bisher gebe es eine solche Grenze nicht.
Zudem sei es an der Zeit, die „jahrzehntealte Bezahlung“ der Rufbereitschaften zu verändern, forderte Botzlar. Entsprechende Pauschalen seien zu erhöhen. Botzlar sprach von „maßvollen“ und angesichts der allgemeinen Preissteigerungen „gerechtfertigten“ Forderungen.
Die Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände starten am 14. Oktober. Dabei geht es um Gehalts- und Arbeitsbedingungen von rund 55.000 Ärzten an etwa 500 Krankenhäusern. Die Gewerkschaft wolle von Beginn an „substanziell verhandeln“, betonte Botzlar. Sicherheitshalber habe man weitere Verhandlungstermine bis in den Dezember hinein geblockt.
MB-Vorsitzende Dr. Susanne Johna sagte, geschärft werden solle auch die Ausnahmeregelung bei Bereitschaftsdiensten. Derzeit hätten Ärzte im Schnitt bis zu vier solcher Dienste im Monat zu schieben. De facto leiste aber fast die Hälfte (40 Prozent) mehr als vier Bereitschaftsdienste. Das zeigten Umfragen unter Mitgliedern.
Anordnung künftig nur noch im Notfall zulässig
Künftig solle die Anordnung weiterer Bereitschaftsdienste deshalb nur noch im Notfall nach Paragraf 14 des Arbeitszeitgesetzes zulässig sein, so Johna. Auch der Anspruch auf mindestens zwei freie Wochenenden im Monat sei klarer zu formulieren: Ärzte sollten ihren Anspruch auf freie Wochenenden nicht länger per Antrag erwirken müssen.
Stattdessen sollten die Arbeitgeber verpflichtet werden, gegenüber Ärzten „nur an höchstens zwei Wochenenden im Kalendermonat regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft anzuordnen“. Ausnahmen sollten auch hier nur in Notfällen möglich sein.
Zur Erinnerung: Vertragsärzte und Kassen hatten sich unlängst auf eine Erhöhung des Orientierungswerts für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen um knapp 1,3 Prozent für 2022 verständigt.