COVID-19-Schutzgesetz
Maskenpflicht und andere Corona-Maßnahmen: BÄK mahnt bundeseinheitliche Kriterien an
Einheitliche Kriterien für COVID-Eindämmungsmaßnahmen fordert die Bundesärztekammer ein: Es dürfe nicht dazu kommen, das jedes Bundesland unterschiedliche Vorschriften zum Schutz vor Infektionen erlasse.
Veröffentlicht: | aktualisiert:
„Verwirrung und Verunsicherung“ bei Corona-Schutzmaßnahmen vermeiden: BÄK-Chef Dr. Klaus Reinhardt.
© Bernd von Jutrczenka / dpa / picture alliance
Berlin. Zu dem am Mittwoch vorgestellten Entwurf für ein COVID-19-Schutzgesetz erklärte die Bundesärztekammer (BÄK), dass sie einen klaren Kriterienkatalog für notwendig halte, der vorschreibe, ab wann schärfere Eindämmungsmaßnahmen gelten. „Der bloße Verweis auf Abwasseranalysen, Inzidenzen und die Surveillance-Systeme des Robert Koch-Instituts reicht nicht aus“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt am Donnerstag.
Zudem müsse sichergestellt sein, dass diese Indikatoren bundesweit gelten und die gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. „Alles andere würde nur wieder zu Verwirrung und Verunsicherung in der Bevölkerung führen“, so Reinhardt.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bei der Vorstellung der Pläne am Mittwoch betont, er rechne nicht mit einem Flickenteppich an unterschiedlichen Corona-Regelungen. Er wie auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten zudem deutlich gemacht, dass eine Gesamtbetrachtung der Infektionslage ausschlaggebend sein solle, wann welche Maßnahmen verschärft werden müssen.
Lob für geplantes Stufenkonzept
Reinhardt lobte zugleich das im Entwurf enthaltene Pandemie-Stufenkonzept: Dieses sei differenziert und hebe richtigerweise auf die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes ab. „Niemand kann derzeit sicher sagen, ob in den kommenden Monaten weiterhin Omikron vorherrschend sein wird, beziehungsweise ob wir es mit harmloseren Virusvarianten zu tun haben werden oder ob sich solche mit schwereren Verläufen durchsetzen“, so der BÄK-Chef.
Deswegen komme im Herbst und Winter vor allem dem eigenverantwortlichen Umgang der Menschen mit möglichen Ansteckungsrisiken eine noch größere Bedeutung als bisher zu. Neben der Impfung seien beispielsweise freiwillige Schnelltests vor privaten Feiern sinnvoll. Die Einhaltung der Hygieneregeln bleibe wichtig.
Auch der Hausärzteverband Baden-Württemberg kritisierte die mangelnden Kriterien zur Bewertung des Infektionsgeschehens. Um das Gesundheitswesen im Herbst vor einer Überlastung zu schützen, brauche es klare Indikatoren über das Infektionsgeschehen. Dabei müsste die Krankheitslast auch mit einem größeren Augenmerk auf die aktuelle Situation in den Praxen berücksichtigt werden, sagte die Vorsitzende des Hausärzteverbands, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth. (juk/hom)