Pflegereform
Medienbericht: Kostenexplosion bei ambulanten Leistungen
Gut vier Millionen Bundesbürger werden zu Hause gepflegt – viele von ihnen mit Unterstützung eines Pflegedienstes. Laut einem Medienbericht sind die Leistungen zuletzt deutlich teurer geworden.
Veröffentlicht:Berlin. Ambulante Pflegeleistungen wie Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden oder Mobilisation sind laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung (Donnerstag) in den vergangenen fünf Jahren im Schnitt um rund 38 Prozent teurer geworden. Das Blatt stützt sich auf Zahlen des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Besonders groß fielen die Kostensprünge demnach in Thüringen (60,5 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (58,6 Prozent) aus – in Bremen lagen sie bei 31 Prozent und in Bayern bei 17,8 Prozent.
bpa: Höhere Leistungsbeträge reichen nicht
Gegenüber „Bild“ kritisierte bpa-Präsident Bernd Meurer, die mit der aktuellen Pflegereform geplanten höheren Leistungsbeträge in der häuslichen Pflege würden „nicht annäherend“ die Kostensteigerungen der letzten Jahre ausgleichen. Kanzler Olaf Scholz müsse Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) beim Thema Pflege „endlich aufwecken“. Bei Pflege handele es sich um ein „zentrales Zukunftsthema“, so Meurer.
Der Bundestag hatte kürzlich das von Lauterbach eingebrachte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Lauterbach hatte betont, das Gesetz zeige, dass die Ampel Pflegebedürftige und Angehörige nicht alleine lasse.
Entlastungsbudget kommt – ab Mitte 2025
Die Reform sieht – erstmals seit 2017 – eine Erhöhung des Pflegegelds zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent vor. Auch die ambulanten Sachleistungsbeträge sollen dann um fünf Prozent steigen. Zum 1. Juli 2025 werden zudem die Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem neuen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Damit steht ein Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 EUR bereit, den Anspruchsberechtigte flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können.
Pflaster draufgeklebt
Was das neue Pflegegesetz regelt – und was Kritikern darin zu kurz kommt
Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit vor erstmaliger Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird abgeschafft, sodass die Leistungen unmittelbar ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden können. Patienten- und Sozialverbände bezeichnen die Einführung des Entlastungsbudget als überfällig. Zugleich kritisieren sie, der Schritt komme Mitte 2025 viel zu spät. (hom)