Kommentar zum Transplantationsurteil
Mehr Souveränität, bitte!
Der Fall ist pikant, das rechtliche Ergebnis mager: Gegen eine Meldung zur Eurotransplant-Warteliste als "nicht transplantierbar" sollten Kranke sofort gerichtlichen Eilrechtschutz ersuchen. Denn erfolgt später doch noch eine Transplantation, lässt sich die Sache kaum noch klären.
Im Streitfall hatte der Ehemann einer nierenkranken Frau dem Arzt mit einer Beschwerde gedroht. Wegen fehlender Vertrauensbasis hatte sie der Arzt daraufhin bei Eurotransplant als "nicht transplantierbar" gemeldet.
Das Bundesverfassungsgericht verneinte nun ein Rechtsschutzbedürfnis, weil die Frau später doch noch eine Spenderniere bekam. So bleibt offen, ob die Meldung rechtmäßig war.
Medizinisch-moralisch aber kann es nur ein Urteil geben: Die Reaktion des Arztes war überzogen. Kranke Menschen, die auf die Mangelware Spenderorgan angewiesen sind, sind naturgemäß nervlich schwer belastet. Das gilt auch für ihre Angehörigen. Hier jedes Wort auf die Goldwaage zu legen, ist ungerecht.
Ärzte in den Transplantationszentren sollten souverän genug sein, ihre Entscheidungen nur medizinisch zu begründen. Dazu kann auch die Compliance gehören. Wie hier die nierenkranke Frau für eine E-Mail ihres Ehemannes abzustrafen, ist aber auch damit nicht zu rechtfertigen.
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