Meldefristen vor der Blockade?

Kürze Meldewege - diese Lehre hatte Gesundheitsminister Bahr nach der EHEC-Krise gezogen und ein Gesetzesänderung vorgelegt. Kabinett und Bundestag stimmten längst zu. Nun könnte die Änderung jedoch an den Ländern scheitern - zumindest vorerst.

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Nährboden: Die kürzer Meldefrist bei Infektionskrankheiten hängt im Bundesrat fest.

Nährboden: Die kürzer Meldefrist bei Infektionskrankheiten hängt im Bundesrat fest.

© Matthias Bein / dpa

BERLIN (nös). Gesundheitsminister Bahrs Gesetz zur Verkürzung der Meldefristen bei Infektionskrankheiten droht womöglich die Blockade im Bundesrat.

Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat jetzt empfohlen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen.

Kern des Gesetzes ist die endgültige Ratifizierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2005. Bereits damals hatte die Bundesrepublik ein gleichnamiges Gesetz erlassen.

Mit dem jetzigen Durchführungsgesetz kommt Deutschland noch weiteren Verpflichtungen nach. Unter anderem sollen die nationalen Gesundheitsinstitute besser in die WHO-Strukturen integieren werden.

Zudem wird ein internationales Meldewesen für die Schiff- und Luftfahrt umgesetzt. Auch die von der WHO geforderten Kapazitäten für den Infektionsschutz an Häfen und Flughäfen soll damit umgesetzt werden.

Betroffen sind die großen internationalen Flughäfen Frankfurt, Berlin-Brandenburg, München, Hamburg und Düsseldorf, sowie die Häfen in Hamburg, Kiel, Rostock, Bremen, Bremerhaven und Wilhelmshaven.

Zustimmungspflichtig oder nicht

Und genau diesen Punkt kritisieren die betroffenen Länder. Denn zwar gebe der Bund über das Robert Koch-Institut (RKI) die benötigten Kapazitäten vor, die Kosten müssten aber die Länder tragen.

In der Gesetzesbegründung räumte die Bundesregierung bereits ein: "Für die Länder entstehen Haushaltsausgaben ... in nicht bestimmbarer Höhe, weil Kapazitäten für den Gesundheitsschutz an festzulegenden Flughäfen und Häfen geschaffen werden."

Allein die Gesetzesbegründung könnte bereits eine Zustimmungspflicht des Bundesrates nach Artikel 104a Grundgesetz nach sich ziehen.

Der Gesundheitsausschuss in der Länderkammer fordert wohl auch deswegen eine Kostenbeteiligung vom Bund für die "Schaffung und Unterhaltung der erforderlichen Kapazitäten".

Auf der Agenda des Bundesrates kommt das Gesetz planmäßig am 2. März. Bis dahin müssten sich Bund und Länder in Hinterzimmern einigen, um das Gesetz doch noch passieren zu lassen.

Tatsächlich vermuten manche nur eine "Drohgebärde", um dem Bund womöglich an anderer Stelle ein Entgegenkommen abzuringen.

Schnellere Informationen

Würde sich der Bundesrat jedoch hinter die Ausschussempfehlung stellen, wäre das Gesetz zunächst gestoppt. Es müsste dann zunächst ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss gefunden, über den anschließend beide Kammern erneut abgestimmen müssten.

Mit der Blockade wäre auch die Verkürzung der Meldefristen bei Infektionskrankheiten zunächst auf Eis gelegt. Gesundheitsminister Daniel Bahr hatte sich nach der EHEC-Krise für diese Neuregelung stark gemacht.

Künftig soll das RKI spätestens nach drei Tagen von den Landesbehörden informiert werden. Nach der bisherigen Regelung im Infektionsschutzgesetz können bis zu 16 Tage vergehen.

Für die Meldefristen der Ärzte wird sich zunächst wenig ändern. Sie müssen meldepflichtige Infektionskrankheiten bereits heute innerhalb von 24 Stunden an das Gesundheitsamt melden.

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