Kommentar
Mindestmengen vor dem Abschuss
Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Brandenburg steht das Konzept der Mindestmengen als Instrument der Qualitätsicherung auf der Kippe. Auch aus der Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses legt das Gericht so hohe Maßstäbe an den Nachweis der Tauglichkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Festlegung von Mindestmengen, dass sie wohl unerfüllbar werden.
Seit Anbeginn war das Instrument umstritten. Selbst wenn es einen Zusammenhang zwischen steigender Leistungsmenge und Leistungsqualität gibt - was allerdings nicht durchgängig der Fall ist - so bleibt die konkrete Mindestmenge immer umstritten, weil ihr der Makel der Willkür anhaftet.
Ferner: In dünner besiedelten ländlichen Regionen und Flächenstaaten führen Mindestmengen zwangsläufig zur Unterversorgung mit speziellen Leistungen.
Tatsächlich ist Qualitätsmessung sehr viel komplexer, vor allem in der Hochleistungsmedizin. Dabei kommt es vor allem auf die Organisation und das Zusammenwirken hochspezialisierter Teams an. Die Daten zeigen, dass bei unterdurchschnittlichen Leistungsmengen überdurchschnittliche Qualität produziert werden kann - vice versa. Auch für den GBA sollte Evidenzbasierung gelten.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Mindestmengen landen in Kassel