Urteil

Mitwirkungspflicht beim Schwerbehinderten-Antrag

Veröffentlicht:

KASSEL. Wenn Behinderte einen höheren Grad der Behinderung (GdB) anerkannt haben wollen, müssen sie auch die entsprechenden ärztlichen Nachweise einreichen.

Andernfalls können die je nach Bundesland unterschiedlichen Behörden den Antrag wegen fehlender Mitwirkung ablehnen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Die Feststellung des GdB sei zwar für sich genommen noch keine Sozialleistung, die Mitwirkungspflichten seien aber entsprechendanwendbar. Dies schütze die Behörde vor unnötigem Aufwand.

Es schütze aber gleichzeitig auch die Antragsteller. Eine Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung sei für sie nicht so folgenschwer wie eine inhaltliche Ablehnung. (mwo)

Az.: B 9 SB 3/13 R

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Fehlabrechnungen im Gesundheitswesen

Ersatzkassen in NRW fordern 480.000 Euro zurück

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwischenfälle in der Chirurgie

Gossypibom: Vergessene Operationsunterlage postoperativ entdeckt

Lesetipps
Schutzmaßnahmen müssten immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

© BRN-Pixel - stock.adobe.com

Cybersicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie gibt Arztpraxen ab Oktober neue Aufgaben

Bei der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie arbeiten Ärzte, Psychologen und Physio- und Ergotherapeuten zusammen nach einem gemeinsamen Konzept.

© Getty Images / iStockphoto

Ambulante Angebote fehlen

Konservativ-multimodale Schmerztherapie – wo stehen wir?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung