Modell: Krankengymnasten dürfen von Verordnung abweichen
KÖLN (iss). In einem Modellversuch wollen Physiotherapeuten nachweisen, dass sie Patienten besser und kostengünstiger versorgen, wenn sie unabhängiger von ärztlichen Vorgaben werden.
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Krankengymnastik: In einem neuen Modellversuch, dürfen Physiotherapeuten von der ärztlichen Verordnung abweichen.
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Die Physiotherapeuten sollen dabei über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung selbst bestimmen können. Partner des Projekts sind der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK und die Kasse BIG direkt gesund.
"Das Modellvorhaben ist ein Beitrag zur berufspolitischen Debatte, der geeignet ist, das Berufsbild in den nächsten Jahren schrittweise aus der Abhängigkeit der ärztlichen Verordnung zu lösen", sagt die IFK-Vorsitzende Ute Repschläger.
In dem Projekt erhalten Patienten zwar weiter eine ärztliche Verordnung für physiotherapeutische Leistungen. Auf Basis seiner Anamnese und Befunderhebung kann der Therapeut aber davon abweichen.
"Die Physiotherapeuten wollen unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, die Therapie selbst festzulegen", sagt IFK-Sprecherin Insa Brockmann.
Am Modellversuch sollen mehr als 600 Versicherte der BIG ab 18 Jahren mit muskuloskelettalen Erkrankungen der Wirbelsäule, des Beckens oder der unteren Extremität teilnehmen. Sie werden aufgeteilt in eine Interventionsgruppe und eine Kontrollgruppe.
Auf Seiten der Physiotherapeuten beteiligen sich 40 Praxen aus Berlin und Westfalen-Lippe. In der Interventionsgruppe legen die Physiotherapeuten selbst die Therapie fest.
Darüber hinaus setzen sie am Anfang und Ende der Behandlung auch standardisierte Tests zu Funktion, Aktivität und Partizipation der Patienten ein. Der Modellversuch wird wissenschaftlich begleitet.
Die BIG erhofft sich eine Versachlichung der Debatte über eine größere Autonomie der Physiotherapeuten, so Vorstandschef Frank Neumann.
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