Fahrradfahrer

Montgomery fordert Helmpflicht

Fahrräder sind schneller geworden, der Verkehr auch: BÄK-Präsident Montgomery fordert deswegen eine Helmpflicht für Radler.

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PASSAU. Im Gegensatz zur Bundesregierung und vielen Vereinen fordern Ärztefunktionäre eine Fahrradhelmpflicht. "Ich würde eine Helmpflicht für Fahrradfahrer aus medizinischen Gründen begrüßen", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery, in der Mittwochsausgabe der "Passauer Neuen Presse".

Am Dienstag hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Radfahrer nach einem Unfall auch ohne Schutzhelm Anspruch auf vollen Schadenersatz haben. "Fahrräder sind schneller geworden, und der Verkehr insgesamt ist schneller geworden", sagte Montgomery. "Der Gesetzgeber sollte dieses Urteil zum Anlass nehmen, eine Helmpflicht einzuführen."

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Dienstag gesagt, bei Schutzhelmen für Radfahrer sei Freiwilligkeit der richtige Weg. Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass eine Helmpflicht zum Rückgang beim Radverkehr und zu einer Verlagerung aufs Auto führe. (dpa)

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Kommentare
Dr. Günther Jonitz 19.06.201413:15 Uhr

Evidenz!?

z. B. hier (Sekundärliteratur):

http://www.faz.net/aktuell/technik-motor/auto-verkehr/neue-studie-ueber-helmpflicht-fuer-radfahrer-12876835.html

und Dank an Herrn Kollegen Schätzle.
Herzlichst Günther Jonitz

Dr. Thomas Georg Schätzler 18.06.201421:29 Uhr

BÄK-Hausaufgaben?

BÄK-Präsident Prof. h. c. (HH) Dr. med. Frank Ulrich Montgomery sollte lieber sehen, dass er "seine" GOÄ-Reform endlich erledigt kriegt, mit der wir Ärztinnen und Ärzte nicht erst seit seinem Amtsantritt weiter hingehalten werden. Er selbst behauptet jetzt fast schon quartalsweise, die neue GOÄ sei in den nächsten Wochen so gut wie unterschriftsreif. Wenn gleich die derzeitige Honorar-Systematik von 1983, die Leistungs-Systematik von 1987 und die letzte minimale Gebühren-Anpassung von 1996 stammen.

Zu diesem jahrzehntelang vernachlässigten BÄK-"Marken"-Kern sollte die Bundesärztekammer (BÄK) sich einfach extern "coachen" lassen, wie man das bei dem grandios gescheiterten Flughafen Berlin Brandenburg BER "Willy Brand" jetzt auch als zwingende Notwendigkeit erkannt hat.

Aber wenn der Bundesgerichtshof (BGH) gestern lediglich juristisch glasklar und höchstrichterlich entschieden hat, dass Rad-Fahrenden nach einem Unfall auch o h n e Schutzhelm Anspruch auf v o l l e n Schadenersatz zusteht, bedeutet dies für einen juristischen Laien erkennbar, dass es dabei mitnichten um eine wie auch immer geartete Helm-Tragepflicht und allgemeine Selbstschutz-Verpflichtung gegangen wäre.

Juristisch in die Zukunft weisender Grund-Tenor der BGH-Entscheidung war dagegen, dass niemand als Unfallopfer und unschuldig Geschädigter mit einer Minderung seiner Schadenersatzansprüche belegt werden darf, weil er nicht das Ereignis antizipierende, sozusagen vorausschauende Schutzmaßnahmen und Eigensicherung betrieben hat.

Sonst müssten wir für jeden Fußgänger im Straßenverkehr "Gehlicht", Bremslicht, Rücklicht, Fahrtrichtungsanzeiger, Hupe, Nummernschilder und umfassende Protektoren fordern, sobald dieser eine Straße queren oder eine längere Strecke laufen bzw. rennen wollte. Schwimmen im Meer, in Flüssen oder Teichen wäre ohne Notsignal-Raketen-, Nebelhorn- und Radarausrüstung nicht mehr gestattet, weil jeder rücksichtslose Motorbootfahrer andernfalls Schadenersatz-Minderung beantragen könnte.

Dem wollte der BGH einen Riegel vorschieben - ganz im Gegensatz zur allgemeinen Anschnallpflicht im Auto, die jedoch in der Tat verhindert, dass schon bei Tempo 30 und Vollbremsung ein Erwachsener mit einem Körpergewicht von 75 Kilogramm 750 Kilogramm stemmen müsste, um sich bei einem Aufprall ohne Gurthalt selbst abstützen zu können.

Also lieber Kollege und BÄK-Präsident, bitte, bitte anschnallen!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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