Neue Dokumente zum Jahresende
Mutterpass wird überarbeitet
Die Änderung der Mutterschaftsrichtlinien macht neue Mutterpässe notwendig. Ab Dezember oder Januar erhalten Gynäkologen die angepassten Dokumente bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Veröffentlicht:Berlin. Ab Ende des Jahres soll es neue Mutterpässe geben. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aktuell hin. Sie bezieht sich auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, nachdem die Mutterschafts-Richtlinien geändert werden. Die Pässe, die Schwangeren bereits ausgestellt wurden, können weiterhin verwendet werden. Gynäkologische Praxen werden die neuen Dokumente wie bisher bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erhalten.
Folgende Änderungen sind geplant: Das Wort „Entbindung“ wird durch „Geburt“ ersetzt, was auch den Titel der Richtlinie betrifft. Dieser lautet künftig „Richtlinie über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt“ (statt bisher: „Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung“).
Auch Versicherteninformation wird geändert
Die Versicherteninformation „Basis-Ultraschalluntersuchungen für Frauen in der Schwangerschaft“ wird ebenfalls angepasst. Sie ist genau wie der Mutterpass eine Anlage zu den Mutterschafts-Richtlinien. Mit der Einführung ist laut KBV ebenfalls im Dezember oder Anfang nächsten Jahres zu rechnen.
Hintergrund ist hier, dass der Gesetzgeber 2018 in der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) geregelt hat, dass bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken ein Fötus nicht exponiert werden darf (§ 10 NiSV). An dieses geltende Recht wurde die Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen für Frauen in der Schwangerschaft nun angepasst. (kaha)