NRW: Hausarztvertrag für die Fläche
KÖLN (iss). In Nordrhein-Westfalen nimmt ein groß angelegter Hausarztvertrag Gestalt an. Kurz nach Weihnachten hat Schiedsmann Gerald Weiß gleichlautende Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung festgesetzt.
Veröffentlicht:Sie gelten für Nordrhein und Westfalen-Lippe und mehr als 60 Krankenkassen, darunter AOK Rheinland/Hamburg und Nordwest, Barmer GEK, DAK, Knappschaft und viele Betriebskrankenkassen.
Der Schiedsspruch liegt zurzeit dem Gesundheitsministerium vor. Es muss innerhalb der nächsten zwei Monate prüfen, ob er rechtskonform ist.
Auch die Gremien der Hausärzteverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe werden die Entscheidung des Schiedsmanns jetzt bewerten und sie am 21. Januar einer gemeinsamen Delegiertenversammlung vorstellen. Die Verträge sollen von der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft abgewickelt werden.
Schwerpunkt etwa bei Chronikern
Die Verbände sehen ihre Tarifautonomie gestärkt, sagt Dr. Norbert Hartmann, Chef des Hausärzteverbands Westfalen-Lippe. Der Schiedsspruch unterstütze die Bemühungen, den gesetzlich verankerten Anspruch auf eine hausarztzentrierte Versorgung für alle Versicherten in NRW umzusetzen.
Der Vertrag setzt nach seinen Angaben Schwerpunkte in Bereichen wie der Versorgung chronisch Kranker, Hausbesuchen und Besuchen im Pflegeheim sowie der hausärztlichen Betreuung nach Operationen.
Wie gesetzlich vorgegeben, sieht der Vertrag vor, dass zusätzliche Vergütungen durch Einsparungen refinanziert werden müssen. Diese Herausforderungen werden die Verbände meistern, sagt Hartmann.
"Wir können den Kollegen eine deutliche Verbesserung des Honorars in Aussicht stellen." Auch sein nordrheinisches Pendant Dr. Dirk Mecking ist optimistisch. "Wir bauen auf eine konstruktive Vertragspartnerschaft mit den Krankenkassen", sagt er.
AOK verweist auf eigenen Vertrag
Die AOK Rheinland/Hamburg werde den Schiedsspruch akzeptieren, sagte der Vorstandsvorsitzende Wilfried Jacobs. Er verweist darauf, dass die AOK bereits seit Längerem einen Hausarztvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat.
"Von diesem Vertrag sind wir nach wie vor überzeugt. Er kommt auch bei vielen Hausärzten gut an", sagt Jacobs. Er empfiehlt den Ärzten, sich jetzt beide Verträge genau anzusehen und zu prüfen, welcher für sie interessanter ist.
Auch in Westfalen-Lippe hatten die AOK Nordwest und weitere Primärkassen einen Hausarztvertrag abgeschlossen. Er war aber im August 2011 wegen eines Formfehlers gerichtlich für unwirksam erklärt worden.