Anhörung im Sozialausschuss

Nach der Reform: Fahrplan für die Kliniken in Schleswig-Holstein steht

Die Krankenhausreform ist verabschiedet, die Arbeit in den Bundesländern zur Umsetzung läuft auf Hochtouren. Schleswig-Holstein kritisiert, dass das Bundesgesundheitsministerium längst noch nicht alle erforderlichen Regelungen geliefert hat.

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Kiel. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerium kritisiert weiterhin offene Punkte zur Umsetzung der Krankenhausreform. Als Beispiel nannte Staatssekretär Dr. Oliver Grundei heute im Kieler Sozialausschuss die fehlende Leistungsgruppenorientierung durch den Bund.

Grundei befürchtet, dass weitere Fristen der Krankenhausreform nicht eingehalten werden können, weil das Bundesgesundheitsministerium kürzlich bekanntgegeben habe, dass mit der Beratung der Leistungsgruppenverordnung erst direkt vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundesrat zu rechnen sei.

Abgleich mit Versorgungsbedarfsanalyse erfolgt in Kürze

Der Staatssekretär im Ministerium von Kerstin von der Decken (CDU) verwies auch auf die Verzögerungen bei der Bereitstellung des Groupers, mit dem die erbrachten Klinikfälle den Leistungsgruppen zugeordnet werden können. Dieser war laut Grundei den Ländern erst in der vergangenen Woche zertifiziert zur Verfügung gestellt worden. Mit Hilfe des Groupers werde nun eine Zuordnung auf Landesebene sowie ein Abgleich mit einer Versorgungsbedarfsanalyse erfolgen

So soll es laut Grundei im Norden konkret weitergehen:

  • Wenn alle maßgeblichen Verordnungen des Bundes – voraussichtlich im Sommer – vorliegen, können die Krankenhäuser im Rahmen einer Selbstauskunft mit den aktuellen Daten aus dem Jahr 2024 einen Antrag auf Ausweisung der Leistungsgruppen stellen.
  • Im Anschluss daran wird der Medizinische Dienst (MD) mit der Prüfung der Leistungsgruppenvoraussetzungen der jeweiligen Standorte beauftragt.
  • Das Ministerium wird dann mit den Krankenhäusern in Regionalgespräche eintreten, um die zukünftige Sicherstellung der Versorgung zu erörtern.
  • In Regionalkonferenzen ist anschließend ein Austausch mit den Leistungserbringern, den kommunalen Verantwortlichen, der KV, dem Rettungsdienst, der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen vorgesehen.

Ziel ist es, das gesamte Verfahren mit der Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser zum 1. Januar 2027 abzuschließen. (di)

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