Infektionsschutzesetz

Nach der epidemischen Lage: „Ampel“-Parteien legen Gesetzentwurf vor

In drei Wochen läuft die epidemische Lage aus. Die „Ampel“-Parteien legen dazu einen ersten Gesetzentwurf vor – mit einem Kniff.

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Wo nötig sollen die Länder nach den Vorstellungen der potenziellen „Ampel“-Koalitionäre weiterhin Abstandsgebote und die Pflicht zum Maskentragen anordnen können.

Wo nötig sollen die Länder nach den Vorstellungen der potenziellen „Ampel“-Koalitionäre weiterhin Abstandsgebote und die Pflicht zum Maskentragen anordnen können.

© Friso Gentsch/dpa

Berlin. Noch gibt es keine „Ampel“-Regierung. SPD, Grüne und FDP legen gleichwohl schon los. Am Mittwoch haben die drei möglichen Koalitionäre einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzesetzes (IfSG) vorgelegt, aus Gründen der Form noch deklariert als aus der „Mitte des Bundestages“. Der Entwurf liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.

Konkret wollen die drei Parteien die epidemische Lage ab dem 25. November durch einen bundesweit bis zum 19. März geltenden Maßnahmenkatalog ablösen. Mit einer Änderung der DIVI-Intensivregister-Verordnung sollen die Krankenhäuser zudem verpflichtet werden, in ihren täglichen Meldungen die intensivmedizinischen Kapazitäten zwischen Kindern und Erwachsenen aufzuschlüsseln. Das soll auch für die Meldungen zu den Patienten selbst gelten. Zudem soll das Register auch die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung aufführen.

2G- und 3G-Zugangsbestimmungen

Wo nötig sollen die Länder ausweislich des Maßnahmenkataloges weiterhin Abstandsgebote und die Pflicht zum Maskentragen anordnen können. Letzteres gilt den „Ampel“-Parteien als „zentraler Baustein“ zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2. Zum Katalog gehören auch 2G- und 3G-Zugangsbestimmungen. Veranstalter sollen zu Hygienekonzepten und zur Einhaltung von Besucherobergrenzen verpflichtet werden können. Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, sollen ausweislich des Entwurfs auch weiterhin personenbezogene Daten erhoben und digital verarbeitet werden können.

Bis 19. März verlängert werden sollen mit dem Gesetzentwurf auch Entschädigungszahlungen. Die sollen greifen, wenn Arbeitnehmer ausfallen, weil sie wegen Schul- oder Kitaschließungen ihr Kind zuhause betreuen müssen. Zudem soll noch im kompletten Jahr 2022 Kinderkrankengeld fließen können. Um die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die zusätzlichen Leistungen sicherzustellen, soll der Bund dem Gesundheitsfonds zusätzliche 400 Millionen Euro überweisen.

Regelmäßige Tests für Pflegesektor

Für den Pflegesektor sieht der Entwurf weiterhin regelmäßige Tests für Pflegebedürftige, die Beschäftigten in Pflege und Betreuung sowie Besucher in Pflegeheimen vor.

Das Gesundheitsministerium hat zudem den Entwurf einer Änderung der Impfverordnung vorgelegt. Demnach sollen sich Ärzte ab Januar 2022 Impfzubehör selbst beschaffen können. Bislang ist eine Belieferung durch den Großhandel und die Apotheken vorgeschrieben. Die Frist für die Länder, ihre Kosten für Impfzentren und mobile Impfteams mit den Bundesamt für Soziale Sicherung abzurechnen, soll auf den 31. März 2022 verschoben werden. Mit einer aktuellen Verordnung der geschäftsführenden Bundesregierung werden außerdem alle Regelungen der geltenden Einreiseverordnung vorerst bis zum 15. Januar verlängert. (af)

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