COVID-19-Pandemie

Neue Corona-Testverordnung ab Dezember

Die überarbeitete Corona-Testverordnung bringt neun Euro je Antigen-Schnelltest und beendet die Erstattung für Rückkehrer aus Risikogebieten.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Ein Schild weist auf ein Corona-Testzentrum hin. Neue Regelungen sollen zum 1. Dezember kommen.

Ein Schild weist auf ein Corona-Testzentrum hin. Neue Regelungen sollen zum 1. Dezember kommen.

© Harald Tittel / dpa

Berlin. Die jüngste Corona-Testverordnung ist noch keine zwei Monate alt, da rückt schon die nächste Version in Sichtweite. Das Bundesgesundheitsministerium hat jetzt den Entwurf einer weiteren „Coronavirus-Testverordnung“ vorgelegt, die zum 1. Dezember in Kraft treten soll. Die wichtigsten Änderungen:

  • Testungen asymptomatischer Reiserückkehrer aus Ländern, die das Robert Koch-Institut als Risikogebiete eingestuft hat, werden ab dem kommenden Monat nicht mehr erstattet.
  • Die Sachkostenpauschale für Point of Care (PoC) Antigentests wird auf maximal neun Euro angehoben. Bisher wurden PoC-Antigentests nur mit höchstens sieben Euro je Test vergütet. An den sonstigen, labordiagnostischen Erstattungssätzen hat sich nichts geändert.
  • In der überarbeiteten Testverordnung erfolgt darüber hinaus eine Klarstellung, dass Personen, die sich infolge einer App-Warnung auf Kasse testen lassen wollen, keine gesonderte Feststellung ihrer Eigenschaft als „Kontaktpersonen“ durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst beibringen müssen. Bisher gelten Personen, die eine App-Warnung erhalten haben, zwar als „Kontaktpersonen“. Allerdings ließ und lässt sich aus der Tatsache, dass die App eine Warnung abgesetzt hat, noch kein Testanspruch ableiten. Der besteht bis dato erst, sobald ein Arzt oder der ÖGD die Feststellung treffen, dass jemand Kontaktperson ist, oder aber eine Überweisung durch den ÖGD vorliegt. In Paragraf 6 Absatz 2 Nummer 1 der neuen Verordnungsversion heißt es nun unmissverständlich, dass der Test-Anspruch immer dann besteht, wenn die zu testende Person von einem behandelnden Arzt eines Corona-Infizierten oder vom ÖGD „als Kontaktperson festgestellt wurde oder die zu testende Person in den letzten zehn Tagen durch die ‚Corona-Warn-App‘ des RKI eine Warnung erhalten hat“.
  • Der Kreis der Gesundheitseinrichtungen, in denen asymptomatische Mitarbeiter präventiv zu Lasten der GKV getestet werden können, wird um Tageskliniken und Rettungsdienste erweitert.
  • Zusätzlich sind zur Leistungserbringung und Abrechnung ab Dezember alle Arztpraxen zugelassen – also anders als bisher auch reine Privatpraxen.
  • Und: Auch Zahnärzte und Tierärzte dürfen demnächst die Labordiagnostik zum direkten oder indirekten SARS-CoV-2-Nachweis erbringen.
  • Vertragsärzte können sowohl die Sachkosten der PoC-Antigentests als auch die Pauschale für Gespräch, Probennahme, Befundmitteilung und Zeugnis (15 Euro) über den KV-Datentransfer (KVDT) elektronisch abrechnen. Auf diese Möglichkeit wird in Paragraf 7 Absatz 4 der neuen Corona-Testverordnung ausdrücklich hingewiesen.
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Dr. Peter Schimmelpfennig 27.11.202008:07 Uhr

In der Verordnung fehlt nun noch der wichtigste Punkt: Das ausschließliche Verwenden eines validierten Tests, der für diagnostische Zwecke zugelassen ist. Frage: Warum ist seit dem Frühjahr keine Zeit gewesen, den Test zu validieren?

Sonderberichte zum Thema
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025