Krankenkassen
Neue Kritik an Plänen zur Personalbemessung in der Klinikpflege
Ein Instrument für mehr Pflege und weniger Bürokratie am Krankenbett stehe bereits im Sozialgesetzbuch drin, betont Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband. Eine Zwischenlösung wie die PPR 2.0 sei daher unnötig.
Veröffentlicht:Berlin. Nach Krankenhäusern und Pflegeverbänden haben auch die Kassen Kritik an den Regierungsplänen zur Personalbemessung in Kliniken geäußert.
Die im Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vorgeschlagene Personalbemessung in Anlehnung an die PPR 2.0 erfülle nicht das Ziel einer „vollständigen, einheitlichen und digitalen Pflegepersonalbemessung“, sagte das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, am Montag.
Schluss mit handgeschriebenen Listen
Es müsse Schluss sein „mit handgeschriebenen Listen“, betonte Stoff-Ahnis. Daten – auch die zum Personalbedarf in der Pflege – könnten im 21. Jahrhundert längst digital erfasst und vernetzt werden.
Neuer Gesetzentwurf
Personalschlüssel für Klinik-Pflege soll ab 2024 gelten
Ein erster Schritt hin zur Mindestbesetzung auf den Stationen sei die Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen, so Stoff-Ahnis. Bisher fehle jedoch immer noch ein zeitgemäßes Instrument zur Personalbemessung, das bundeseinheitlich den tatsächlichen Pflegepersonalbedarf differenziert nach unterschiedlichen Qualifikationen ermitteln könne.
Mit dem Verfahren zur Personalbemessung der Pflege im Krankenhaus (PePiK) nach Paragraf 137k Sozialgesetzbuch V sei bereits der richtige Weg eingeschlagen worden. Es gelte nun, dieses Verfahren umsetzen statt eine „weitere Zwischenlösung“ wie die PPR 2.0 einzuführen, betonte Stoff-Ahnis. (hom)