Gesetzentwurf

Neue Paragrafen zur Notfallreform befeuern Kompetenz-Gerangel

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erhöht den Druck auf die Krankenhäuser: Laut einem Gesetzentwurf sollen den Vertragsärzten Zuständigkeiten im Bereich der Notfallambulanzen der Kliniken übertragen werden. Die Krankenhausgesellschaft ist sauer und facht die Kompetenz-Debatte neu an.

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Die KBV soll bundesweit einheitliche Vorgaben und Qualitätsanforderungen zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser aufstellen, heißt es in einem Gesetzentwurf.

Die KBV soll bundesweit einheitliche Vorgaben und Qualitätsanforderungen zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser aufstellen, heißt es in einem Gesetzentwurf.

© © Holger Hollemann / dpa / picture alliance

Berlin. Eigentlich liegt das Großprojekt Notfallreform gerade auf Eis. Auf Nebenbaustellen gehen die Arbeiten weiter. Als Affront hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am Donnerstag Pläne bezeichnet, den Vertragsärzten Zuständigkeiten im Bereich der Notfallambulanzen der Krankenhäuser zu übertragen.

Ausweislich des Entwurfes eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) „bundesweit einheitliche Vorgaben und Qualitätsanforderungen zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung (...) aufstellen“, heißt es darin wörtlich.

Die soll in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser erfolgen und einen Behandlungsbedarf eindeutig feststellen. Das soll haftungsrechtliche Bedenken ausräumen helfen, wenn dort Patienten abgewiesen würden.

„Diese Kompetenz ist im KV-System nicht vorhanden“

Damit werde den Vertragsärzten die Kompetenz zugestanden, den unter fachlicher Leitung stehenden Notfallambulanzen der Krankenhäuser Vorgaben zu machen. „Diese Kompetenz ist im KV-System schlichtweg nicht vorhanden“ wetterte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

Die Pläne würden bis in die Vergütung der Notfallambulanzen durchschlagen. Die soll nämlich an die Bedingung geknüpft werden, dass nach einem Ersteinschätzungsverfahren die sofortige ambulante Behandlungsnotwendigkeit auch tatsächlich feststeht.

Ziel der Regelung sei, Patienten der jeweils „richtigen Versorgungsebene“ zuzuweisen, heißt es in dem Entwurf. Das Verfahren solle „in der Verantwortung der KBV unter Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbands entwickelt werden. Die KBV wollte sich am Donnerstag nicht dazu äußern. (af)

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