Notfallpatienten

Neuer Ärger um Schnell-Check in Hessen

Die KV Hessen gießt neues Öl ins Feuer um die Abklärungspauschale: Das Gros der Kliniken mache davon überhaupt nicht Gebrauch.

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FRANKFURT/MAIN. Mehr als jede dritte der 85 hessischen Kliniken hat von der zum 1. April eingeführten Abklärungspauschale bislang noch keinen Gebrauch gemacht. Gleichzeitig erfüllt die neu geschaffene Ziffer an der Grenze von stationärem und ambulantem Sektor bei anderen Kliniken ihren Zweck: Jene, die die Abklärungspauschale ansetzen, überweisen über 80 Prozent der Patienten aus der Notaufnahme in die ambulante Versorgung. Dieses ambivalente Bild zeichnet eine Abrechnungsanalyse der KV Hessen für das zweite Quartal.

Für die beiden KV-Vorstände Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke sind die am Montag veröffentlichten Daten Anlass für neues Feuer im seit März schwelenden Streit um die Pauschale.

Die klaren gesetzlichen Regelungen würden "von den meisten Kliniken boykottiert"; mit ihrem Abrechnungsverhalten "verhöhnen solche Krankenhäuser die KV Hessen und den Gesetzgeber in Berlin", kritisieren sie scharf jene Kliniken, in deren Abrechnung keine Abklärungspauschale zu finden ist.

Es könne nicht sein, dass bei rund 9000 Abrechnungen "in einem Frankfurter oder Offenbacher Krankenhaus" kein einziger Patient in die ambulante Versorgung gehöre, so Dastych.

Die Einführung der Abklärungspauschale (EBM-Ziffern 01205 und 01207), mit der den Notaufnahmen die zügige Sichtung eigentlich ambulant zu behandelnder Fälle vergütet wird, hatte in Hessen bereits für heftigen Streit zwischen KV und Kliniken gesorgt. Dabei ist die Pauschale auf Bundesebene beschlossen worden.

Die KV Hessen unterstellt den Kliniken wirtschaftliche Beweggründe. Für "zahlreiche hessische Krankenhäuser" gehöre die Behandlung eigentlich ambulanter Fälle, die in der Ambulanz auflaufen, "offenbar zu den gängigen Geschäftspraktiken", kritisieren Dastych und Eckhard.

Auch KV-Sprecher Matthias Roth bestätigt auf Anfrage der "Ärzte Zeitung", dass das wahre Versorgungsgeschehen lediglich in "einer Hand voll Fälle" der Abrechnungen der 85 hessischen Kliniken korrekt widergespiegelt werde.

Tatsächlich weist eine weitere Analyse der KV Hessen darauf hin, dass Kliniken "Stammkunden" zu haben scheinen, heißt es: Je nach Krankenhaus hätten bis zu 20 Prozent der Patienten die Ambulanzen mehr als einmal in den letzten acht Quartalen in Anspruch genommen. "Das hat mit Notfallbehandlung überhaupt nichts mehr zu tun", so der KV-Vorstand.

Die Arbeitsgemeinschaft Zentraler Notaufnahmen Hessen warnte hingegen, die Abklärungspauschale als Schnell-Check mit anschließender Zuweisung an die ambulante Versorgung setze "Notfallpatienten unkalkulierbaren Risiken aus". (jk)

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Kommentare
Thomas Georg Schätzler 25.07.201713:22 Uhr

KBV-Notfallpauschalen GOP 01205 und 01207 unerwünschte Klinik-Almosen!

Dazu habe ich bereits am 11.5.2017 in der Ärzte Zeitung kommentiert:

"KBV-Absurditäten-Abklärungspauschale? - Die neue Abklärungspauschale im Bereitschafts- und Notfalldienst kann bei Notfallbehandlung nun nicht mal im Zwei-Minutentakt funktionieren!

Ist es Naivität oder Ignoranz, wenn der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Kollege Dr. med. Andreas Gassen behauptet, die Pauschale sei eingeführt worden, weil es Fälle gebe, in denen Patienten mit Bagatellerkrankungen oder nur für ein Rezept eine Notfallambulanz aufsuchten?

Dr. med. Gassen im O-Ton weiter: „Diese Patienten soll der Krankenhausarzt dann zum niedergelassenen Arzt schicken. Für diese Abklärung hat das Krankenhaus bisher kein Geld bekommen“, ist eine krasse Fehleinschätzung. Denn selbstverständlich wurden derartige "Bagatellfälle" zur Quersubvention aufwändiger echter Notfälle voll abgerechnet, entsprechend dem gleichmacherischen Durchschnitts-Vergütungs-Prinzip mit Regelleistungsvolumina (RLV) in der haus- und fachärztlichen, vertragsärztlichen Praxis."

Selbstverständlich werden ausnahmslos alle in Klinik-Ambulanzen
"notfallmäßig" auftauchenden, sogenannten Bagatellfälle für Rp.-Wünsche, AU und Befindlichkeitsstörungen als Notfallpatienten abgerechnet und bei freier Bettenkapazität auch stationär aufgenommen. Die gesamte Krankenhausökonomie lebt davon!

So berichtet auch das aktuelle Deutsche Ärzteblatt (DÄ), dass die Krankenhaus­Direktoren dafür plädieren, mit Kliniken als erste Anlaufstelle in der Notfallversorgung mehr Umsatz zu generieren:

"Berlin – Krankenhäuser müssen offiziell die erste Anlaufstelle für die ambulante Notfallversorgung werden. Das hat der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) gefordert und zugleich Pläne von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB) vom vergangenen Freitag zurückgewiesen. Damit ist ein vor sich hin schwelender Streit erneut entbrannt.

KBV und MB hatten sich nach einer Sitzung für eine gemeinsame und einheitliche erste Anlaufstelle für die Notfallversorgung von Patienten ausgesprochen. Vorgesehen ist, dass Rettungs- und vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst in diese Anlaufstelle, in der entsprechend qualifiziertes Personal eine erste Einschätzung des Patienten vor­nehmen soll, einbezogen werden. Eine Reform soll zudem die Notfallnummer 112 und die bundes­weite Bereitschaftsdienstnummer 116117 einbeziehen."
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/77180/Notfallversorgung-Krankenhausdirektoren-plaedieren-fuer-Klinik-als-erste-Anlaufstelle

Die Notfall-Abklärungs-Pauschalen der KBV
- GOP 01205 für die Inanspruchnahme des Notdienstes tagsüber an Wochentagen; einmal im Behandlungsfall, 45 Punkte
und
- GOP 01207 für die Inanspruchnahme des Notdienstes nachts, an Wochenenden und Feiertagen; einmal im Behandlungsfall, 80 Punkte
waren, sind und bleiben absurde Realsatire zum 1. April 2017!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund


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