KV Bayerns
Neuer Bedarfsplan backt noch keine neuen Ärzte
Die geänderte Bedarfsplanung hat in Bayern neue Arztsitze geschaffen. Für die müssten sich jetzt nur noch Ärzte finden – und gerade im Norden des Freistaats ist das gar nicht so einfach.
Veröffentlicht:NÜRNBERG. Immer wieder erhält die KV Bayerns Anfragen, ob sie in bestimmten Regionen mit vielen älteren Menschen nicht mehr Ärzte einplanen könne. Tatsächlich werde dieser Aspekt bei der Bedarfsplanung aber schon mitberücksichtigt, erklärte Jochen Maurer, Leiter des Referats Strategische Versorgungsstrukturen und Sicherstellung der KV Bayerns, bei der vierten KVB-Versorgungskonferenz. Regionen mit überdurchschnittlich vielen Einwohnern über 65 Jahren bekämen mehr Hausarztsitze.
Am Beispiel Nordbayerns zeigte Maurer auf, nach welchen Kriterien die KVB plant. Einbezogen würden Versorgungs-, Berufs- und Wirtschaftlichkeitsbedarfe. Aktuell gelte die Rechnung, ein Vollzeit-Hausarzt solle 1670 Menschen versorgen. Miteinberechnet werde außerdem ein Demografiefaktor.
Im Idealfall werde die Anzahl von Ärzten, die für einen Bereich aus Einwohnerzahl und Demografie kalkuliert wird, exakt erreicht. Etwas mehr sei auch in Ordnung, ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent sei eine Niederlassungssperre möglich aufgrund von Überversorgung.
Fördergeld für die Niederlassung
Das gebe es in Nordbayern beispielsweise im oberfränkischen Naila, mit einem hausärztlichen Versorgungsgrad von derzeit 139 Prozent. Anderswo stünden dagegen Praxen leer, gerade in Franken und der Oberpfalz. Sinke der Versorgungsgrad bei Hausärzten unter 75 Prozent, gelte ein Bereich als unterversorgt.
Die konkrete Feststellung einer Unterversorgung müsse aber der Landesausschuss von KVB und Krankenkassen vornehmen. Es gebe zwei Sitzungen pro Jahr, bei denen Gebiete als unterversorgt definiert werden könnten. Für diese Gebiete ist eine gezielte, regionale Förderung möglich mit bis zu 112.500 Euro pro Niederlassung. In bisher 13 Regionen konnten so Kassensitze neu besetzt werden.
Bei den Fachärzten greife der Fördermechanismus erst, wenn weniger als die Hälfte der für die Region vorgesehenen Sitze besetzt seien. Das betreffe vor allem die fachärztliche Versorgung, etwa durch Augen-, Haut- oder HNO-Ärzte. Bei hochspezialisierten Fachärzten wie Humangenetikern oder Strahlentherapeuten können die Niederlassungsgebiete sehr viel größer sein. Es würden weniger Sitze eingeplant, Patienten müssten weitere Wege in Kauf nehmen. Bei allen Arztgruppen behalte die KVB die Entwicklungen der zu erwartenden und tatsächlichen Zulassungsabgaben, Zulassungsanträge und Bevölkerung im Blick, so Maurer.
Die hausärztliche Bedarfsplanung sei seit 2013 auf Basis des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes kleinteiliger geworden. Aus zuvor 137 Mittelbereichen seien 204 Planungsbereiche entstanden. Keiner sei größer als 30 Kilometer, Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern würden einzeln eingeteilt.
"Die Planungsgrundlage ist jetzt der Wohnortnähe angepasst", so Maurer. Der Hauptaspekt sei aber, dass sich wirklich genug Ärzte niederlassen: "Stellen schaffen noch keine Versorgung."
Kommunen mit ins Boot
Blieben sie zu lange unbesetzt, könne die KVB als Leistungserbringer eine Eigeneinrichtung aufmachen. Allerdings müsse sie dafür auch Ärzte finden, zumindest angestellte. Das sei als Übergangslösung gedacht, bis sich neue Ärzte niederließen. Bisher sei diese Möglichkeit in Bayern noch nicht genutzt worden – womöglich aber bald erstmals in Ansbach-Nord und Feuchtwangen, wo seit 2014 hartnäckig Arztsitze leer blieben.
Aber: Die seit einigen Jahren angebotenen Förderungen von Niederlassungen, anerkannten Praxisnetzen und Weiterbildungen zeigten inzwischen erste Erfolge. Um Ärzte zu finden, sei eine enge Kooperation mit den Gemeinden wichtig, betonte Maurer. Denn die KV habe keinen Einfluss auf die Lebensumgebung.
204 Bereiche für die Bedarfsplanung sind in Bayern aktuell ausgewiesen. Vor der Reform sind es 137 Mittelbereiche gewesen.