Zusatzbeiträge
Neuregelung wohl schon im Sommer
Schwarz-Rot drückt aufs Tempo bei der Reform der Zusatzbeiträge in der GKV. Schon im Sommer könnte die Neuregelung in Kraft treten. Experten warnen vor Verlierern.
Veröffentlicht:BERLIN. Die von der Großen Koalition angekündigte Umstellung der pauschalen Zusatzbeiträge auf prozentuale Sonderbeiträge in der GKV könnte schon sehr bald kommen. Fachleute warnen derweil vor Umverteilungen.
Berichten zufolge will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) noch im Februar einen Referentenentwurf vorlegen. Schon im Juli könnte das Gesetz in Kraft treten, zum 1. Januar soll die Neuregelung dann wirken.
Den Wechsel von Pauschalen hin zu einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen hatte Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Danach soll der Beitragssatz von heute 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt werden. Der Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 Prozent festgeschrieben werden.
Derzeit erhebt keine Krankenkasse mehr einen Zusatzbeitrag. Der heute schon von den Kassenmitgliedern alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten soll künftig in den prozentualen Zusatzbeitrag mit einfließen.
Zwischen den Krankenkassen soll zudem ein Einkommensausgleich eingerichtet werden, der die unterschiedliche Verteilung von Kassenmitgliedern mit hohen und niedrigen Einkommen ausgleichen soll.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird je nach Höhe zu deutlichen Einkommensumverteilungen zwischen Krankenkassen und Beitragszahlern führen. Darauf hat das Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) in Kiel derweil hingewiesen.
Das Institut hat dazu drei Beispiele mit einem Zusatzbeitrag von 0,4, 0,9 und 1,4 Prozent durchkalkuliert. So beträgt die jährliche Belastung durch den Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent bei einem Durchschnittsverdiener (2519 Euro im Monat) 272 Euro. Erhebt die Kasse nur einen Aufschlag von 0,4 Prozent, sind es nur 120 Euro.
Dagegen schlägt ein Zusatz-Beitragssatz von 1,4 Prozent mit 423 Euro im Jahr zu Buche. Noch größer sind die Unterschiede bei Gutverdienern mit angenommenen 4050 Euro im Monat. Die Kasse mit geringem Zusatzobolus (0,4 Prozent) würde in diesem Fall jährlich 194 Euro extra verlangen.
Muss die Kasse dem Versicherten dagegen 1,4 Prozent zusätzlich abknöpfen, betrüge die Extra-Belastung 680 Euro im Jahr. IfMDA-Chef Dr. Thomas Drabinski bezeichnete die jüngeren Jahrgänge sowie die geburtenstarken Babyboomer als "Verlierer" dieses Finanzierungsmodells.
Es sollte nach seiner Ansicht durch eine "generationengerechte Finanzierungsregelung" ersetzt werden. (nös/fst)