Antrag im Bundesrat
Niedersachsen mahnt „gleichberechtigte Terminvergabe“ bei GKV- und PKV-Patienten an
Das Land Niedersachsen will eine Debatte im Bundesrat über ungleiche Chancen von GKV- und PKV-Versicherten auf zeitnahe Arzttermine anstoßen. Die vorgeschlagenen „Lösungsansätze“ sind weitreichend.
Veröffentlicht:Berlin. Das Land Niedersachsen dringt auf einen „gleichberechtigten Zugang von gesetzlich und privat Krankenversicherten zur ambulanten medizinischen Versorgung“. GKV-Versicherte sollten genauso schnell einen Arzttermin erhalten wie PKV-Versicherte, heißt es in einem Entschließungsantrag, den die Landesregierung in den Bundesrat eingebracht hat.
Beim Bundesratsplenum am 14. Februar wird der Antrag voraussichtlich dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. Eine Entschließung hat keinen rechtlich bindenden Charakter, sondern fordert die Bundesregierung zu einem bestimmten Handeln auf.
„Kontingentierung“ von Terminen für PKV-Versicherte?
In der Antragsbegründung heißt es, der rasche Zugang zur Versorgung sei eine „Grundvoraussetzung für ein gerechtes Gesundheitssystem, das Sicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet“. Die niedersächsische Landesregierung fordert, die einschlägigen (unter-)gesetzlichen Regelungen sollten auf ihre Auswirkungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Angemahnt werden dabei auch „neue Lösungsansätze“, die Brisanz haben: Etwa eine „Kontingentierung“ von Terminen für Privatversicherte oder umgekehrt eine „verpflichtende Mindestquote“ von Terminvergaben für GKV-Versicherte. Außerdem könnten finanzielle Anreize für niedergelassene Ärzte erwogen werden, die „überwiegend“ GKV-Versicherte behandeln.
Nach einer am Montag veröffentlichten Umfrage im Auftrag des GKV-Spitzenverbands haben sich die Wartezeiten für GKV-Patienten in den vergangenen fünf Jahren verlängert. Jeder vierte GKV-Patient müsse demnach länger als 30 Tage auf einen Termin in der Facharztpraxis warten. (fst)