Hohe Auflagen durch IT-Sicherheitsgesetz
Niedersächsische Kliniken fordern finanzielle Unterstützung
Weil Kliniken zu den kritischen Infrastrukturen zählen, müssen sie per Gesetz in der IT nachrüsten. Vier Häuser wehren sich nun in einem offenen Brief dagegen, dass sie die Mittel alleine aufbringen sollen. Zusammen brauchen sie rund 10 Millionen Euro.
Veröffentlicht:Hannover. Vier große Krankenhäuser in Niedersachsen protestieren in einem offenen Brief gegen Beschlüsse des Krankenhausplanungsausschusses. „Für zwingend erforderliche IT-Sicherheitsmaßnahmen, die aufgrund von Gesetzesvorgaben umzusetzen sind, erhalten die Kliniken in Lüneburg, Rotenburg/Wümme, Stade/Buxtehude und Wolfsburg keine finanzielle Unterstützung“, so die vier Häuser in einer gemeinsamen Erklärung. Der Krankenhausplanungsausschuss hatte zuvor die entsprechenden Anträge der Kliniken abgelehnt. Nun drohten den Krankenhäusern „erhebliche Bußgelder“.
Vor allem für kurzfristige Investitionen fehlt das Geld
Allein das Klinikum Wolfsburg müsse rund vier Millionen Euro investieren, um die vom Bund festgelegten IT-Sicherheitsauflagen zu erfüllen, heißt es in dem Schreiben. „Davon sind gut 1,5 Millionen Euro sehr kurzfristig zu finanzieren“, erklärt Klinikumsdirektor Wilken Köster. Das Klinikum und die Stadt als Trägerin seien nun gefordert und gewillt alle Vorgaben schnellstmöglich umzusetzen, allerdings fehlten die zwingend erforderlichen Mittel. „Wir erwarten deshalb, dass die Vertreter der Krankenkassen doch noch einer ausreichenden finanziellen Unterstützung zustimmen“, fordert Köster. Zusammen brauchen die Häuser rund 10 Millionen Euro. Der Krankenhausinvestitionsfonds in Niedersachsen für die Jahre 2019 bis 2022 ist rund 380 Millionen Euro schwer.
Es waren die Krankenkassen im Krankenhausplanungsausschuss, die sich dagegen gewehrt haben, aus dem Fonds Geld für die IT zu geben. „Das Geld aus dem Strukturfonds ist für Strukturmaßnahmen gedacht, IT aber gehört zu den Investitionen, die das Land bezahlen muss“, betont Hanno Kummer, Sprecher der vdek Landesvertretung Niedersachsen, gegenüber der „Ärzte Zeitung“.
Strukturfonds ist schon „überbucht“
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat im Ausschuss vorgeschlagen, „dass bis zu 10% des Gesamtvolumens des Strukturfonds II grundsätzlich in die notwendige Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen an Krankenhäusern investiert werden sollten“, so ein Sprecher des Ministeriums.
Damit sind die Kassen nicht einverstanden, auch deshalb, weil Niedersachsen „einen großen Bedarf zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft“ habe, so Kummer. „Von daher ist der Fonds wie schon der Vorgängerfonds durch Anträge aus dem Kernbereich überbucht.“ Auf der kommenden Ausschuss-Sitzung soll weiter diskutiert werden. Die Krankenhäuser dürften noch länger auf ein Ergebnis warten müssen, denn das Geld des Fonds darf nur im Einvernehmen ausgegeben werden.
Auslöser: IT-Sicherheitsgesetz
Das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet seit 2017 auch Krankenhäuser mit mindestens 30. 000 vollstationären Fällen im Jahr als Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) wie Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen dazu, ihre IT-Systeme auf den Stand der Technik zu bringen, betonen die Autoren des Schreibens. So müssten Patientendaten ebenso geschützt werden wie vernetzte medizinische Geräte.
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