Bundeskabinett

Notfallbehandlung von Asylbewerbern klar geregelt

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2013 wird im Gesetz auch ein sogenannter Nothelferanspruch geregelt.

Krankenhäuser und Ärzte erhalten so Behandlungskosten unmittelbar vom Leistungsträger erstattet, wenn sie in medizinischen Eilfällen Leistungsberechtigte behandeln.

In einem zweiten geplanten Reformschritt wird die Bundesregierung einer Mitteilung des Bundessozialministeriums zufolge weitere Änderungen im Bereich der Gesundheitsleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz vornehmen und damit Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen. (eb)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

KV bittet Patienten um Geduld

In Brandenburg braucht der ePA-Rollout mehr Zeit

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Koalitionsvertrag im Pädiatrie-Check: „Man zeigte sich stets bemüht“

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?