Bundeskabinett
Notfallbehandlung von Asylbewerbern klar geregelt
BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2013 wird im Gesetz auch ein sogenannter Nothelferanspruch geregelt.
Krankenhäuser und Ärzte erhalten so Behandlungskosten unmittelbar vom Leistungsträger erstattet, wenn sie in medizinischen Eilfällen Leistungsberechtigte behandeln.
In einem zweiten geplanten Reformschritt wird die Bundesregierung einer Mitteilung des Bundessozialministeriums zufolge weitere Änderungen im Bereich der Gesundheitsleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz vornehmen und damit Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen. (eb)