Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
Nur jede fünfte Klinik ruft Fördergelder ab
Im vergangenen Jahr hätten die Krankenhäuser 70 Millionen Euro an Fördergeldern von den Kassen bekommen können. Geflossen sind keine acht Millionen.
Veröffentlicht:
Von den Fördermillionen der Gesetzlichen Krankenversicherung für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf wurde im vergangenen Jahr nur ein Bruchteil abgerufen.
© Tatjana Balzer/stock.adobe.com
Berlin. Nur etwa jedes fünfte Krankenhaus hat im vergangenen Jahr Mittel aus dem Förderprogramm zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Anspruch genommen. Das geht aus dem ersten Förderbericht des GKV-Spitzenverbandes hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde.
Insgesamt haben die Krankenkassen für das vergangene Jahr 7,8 Millionen Euro an Fördergeldern gezahlt. Das sind lediglich elf Prozent des zur Verfügung stehenden Betrages in Höhe von 70 Millionen Euro. Mit den Mitteln sollen Arbeitsstrukturen in den Häusern attraktiver werden, um zusätzliche Stellen für Pflegekräfte oder Hebammen zu schaffen oder aufzustocken. Zum Beispiel durch Kinderbetreuungsplätze, bessere Möglichkeiten, die Pflege von Angehörigen mit dem Beruf zu vereinbaren oder der Entwicklung flexiblerer Arbeitszeitmodelle.
Ohne Budgetabschluss fließt kein Fördergeld
Anspruchsberechtigt wären etwa 1450 Krankenhäuser gewesen. Allerdings hätten nur die 1031 Kliniken einen Förderantrag stellen können, die ihre Budgetverhandlungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hatten. Von diesen wiederum haben lediglich 213 Häuser – 21 Prozent – eine Förderung beantragt. Ein Grund für das mäßige Interesse ist sicher, dass es sich lediglich um eine 50-prozentige Förderung handelt. Die andere Hälfte muss das Krankenhaus selbst aufbringen.
Die Förderhöhe wird krankenhausindividuell berechnet. Für das Jahr 2019 darf sie 0,1 Prozent und in den Jahren 2020 bis 2024 – so lange läuft das Programm – jährlich 0,12 Prozent des Gesamtbudgets einer Klinik nicht überschreiten. Ruft ein Krankenhaus keine Fördergelder ab, kann es im Folgejahr die doppelte maximale Förderhöhe vereinbaren.
Kinderbetreuung wichtigster Faktor
Mit 117 Kliniken wurden Maßnahmen zur Entlastung bei der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen vereinbart. 21 Krankenhäuser nahmen die Fördergelder sogar für mehr als eine Maßnahme zur Kinderbetreuung in Anspruch. In 55 Kliniken wurde die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle unterstützt. Zum Beispiel verkürzte Schichten, Poolmodelle oder Springerdienste sowie die Möglichkeit zum Homeoffice eingeführt, das eine Option bei der Dienstplangestaltung ist.
43 Krankenhäuser nutzten die Fördermittel, um ihren in Frage kommenden Mitarbeitern individuelle Zugeständnisse zu machen. Dazu zählen zum Beispiel die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos oder die Gewährung von Sonderurlauben. In elf Kliniken wurden gezielt Fort- und Weiterbildungen zu Vereinbarkeitsthemen finanziert. Es wurden aber auch finanzielle Anreize für kurzfristiges Einspringen offeriert oder Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bezahlt. Manche Kliniken zahlten mit den Fördergeldern Jobtickets. 15 Krankenhäuser nutzten die Mittel, um den Wiedereinstieg nach einer beruflichen Auszeit zu fördern.
In 45 Kliniken wurden Maßnahmen gefördert, für die es nur eine undifferenzierte Vereinbarung gegeben hat. Dafür sind etwa 1,5 Millionen Euro gezahlt worden.
Bayern vorn, Rheinland-Pfalz Schlusslicht
Interessant ist, dass die Fördergelder regional völlig unterschiedlich abgerufen wurden. So ist in Rheinland-Pfalz überhaupt kein Fördergeld geflossen, während in Bayern 59 Kliniken insgesamt 2,188 Millionen .Euro abgerufen haben. In Niedersachsen sind an 42 Krankenhäuser über 1,5 Millionen Euro geflossen, in Baden-Württemberg an 39 Kliniken 907 .000 Euro. In Sachsen-Anhalt hat eine Klinik 4000 Euro erhalten, in Schleswig-Holstein ein Haus 53 .000 Euro. Im Saarland fällt mit 42 Prozent der Anteil der geförderten Häuser am höchsten aus.
Der GKV-Spitzenverband betrachtet die Fördermaßnahmen durchaus skeptisch. So heißt es bei der abschließenden Bewertung: „Es ist kritisch anzumerken, dass im Gesetz weder inhaltliche Anforderungen an mögliche Maßnahmen definiert werden – zum Beispiel Einbettung in ein Gesamtkonzept für die Personalentwicklung – noch eine Verpflichtung der Krankenhäuser besteht, inhaltliche Informationen zu Art und Dauer der Maßnahmen zu übermitteln.“ Es sei zweifelhaft, dass aus den künftig zur Verfügung stehenden Daten ein direkter Zusammenhang zwischen eingeführten Vereinbarkeitsmaßnahmen und Neueinstellungen von Pflegepersonal abgeleitet werden könne, heißt es.
Linke sieht Regierungsversagen
Für die Linke macht „die Bundesregierung beispielhaft vor, wie man ein sinnvolles Instrument vor die Wand fährt“. Wegen der hohen Eigenanteile verzichteten die auf Wirtschaftlichkeit getrimmten Krankenhäuser mehrheitlich auf die Unterstützung des Bundes, kritisiert der Parteivorsitzende der Linken, Bernd Riexinger. Wegen der Profitorientierung der Krankenhäuser würden Mehrkosten für Personal nur im äußersten Notfall in Kauf genommen.
Das Förderprogramm wurde im Januar 2019 mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz eingeführt.