Öffnungsklausel auch bei der GOÄ wohl vom Tisch
KÖLN (iss). Die Öffnungsklausel ist offensichtlich nicht nur bei der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom Tisch, sondern auch bei ihrem ärztlichen Pendant, der GOÄ.
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Kritischer Blick in GOÄ: Idt die Öffnungsklausel vom Tisch?
© Michaela Illian
Gesundheitsstaatssekretär Stefan Kapferer habe der Bundesärztekammer mitgeteilt, dass auch die GOÄ-Novelle keine abweichenden Verträge zwischen privaten Krankenversicherern und Ärzten vorsieht, sagte BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Theodor Windhorst der "Ärzte Zeitung".
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) betonte gegenüber der "Ärzte Zeitung", die Entscheidung gegen die Öffnungsklausel in der GOZ bedeute keine Vorfestlegung für die noch ausstehenden Beratungen zur GOÄ.
"Die jetzige Entscheidung betrifft die GOZ. Entscheidungen für die GOÄ werden erst am Ende der entsprechenden Beratungen getroffen", sagte der Sprecher.
Der Vorsitzende des Gebührenausschusses Windhorst erklärte derweil: "Die Weichen zur GOÄ-Reform sind richtig gestellt." Die Argumente der Ärzteschaft gegen die Öffnungsklausel seien bei der Politik offenbar auf fruchtbaren Boden gefallen.
"Wir werden nicht in ein selektivvertragliches Korsett gepresst." Wahlfreiheit und Therapiefreiheit blieben erhalten, sagt er. Gesundheitsminister Philipp Rösler hatte in der "Ärzte Zeitung" angekündigt, dass es in der GOZ keine Öffnungsklausel geben wird.
Der Direktor des PKV-Verbands Dr. Volker Leienbach bezeichnet die Ablehnung der Öffnungsklausel als "in keiner Weise nachvollziehbar". Damit werde Versicherern ein wichtiges Instrument verweigert, für die Bezahlbarkeit der Prämien und die Qualität der Leistungen zu sorgen.
"Wir werden jetzt auf der Ebene des Bundesrats unsere Argumente für eine Öffnungsklausel vorbringen", kündigt Leienbach an. Zwar habe sie auch im Regierungslager Fürsprecher.
"Die intensive Lobbyarbeit der Ärzte und der Zahnärzte macht es der Regierung aber offensichtlich schwer, sachgerecht zu entscheiden."
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