Erfahrungsbericht

"Ohne Cannabis, das wäre blanker Horror"

Seit wenigen Wochen ist Cannabis für Schwerkranke auf Rezept erhältlich. Was sind die Folgen? Ein Blick in den Alltag eines Morbus-Crohn-Patienten in Rheinland-Pfalz.

Von Lea Utz Veröffentlicht:
Cannabis als Arznei: Vor der Gesetzesänderung haben Betroffene eine Ausnahmegenehmigung für die Behandlung mit Cannabis benötigt.

Cannabis als Arznei: Vor der Gesetzesänderung haben Betroffene eine Ausnahmegenehmigung für die Behandlung mit Cannabis benötigt.

© dpa / Andreas Arnol

MAINZ. "Ohne Cannabis zu leben, wäre der blanke Horror", sagt Andreas Dombrowski und beugt sich auf seinem Stuhl nach vorne. Vor ihm auf dem Tisch steht eine kleine Plastikdose, daneben liegt ein Inhaliergerät. In dem Mainzer Burger-Laden, in dem er arbeitet, kauen ein paar Gäste an ihren Pommes. Als Dombrowski die Dose öffnet, steigt der süßliche Geruch getrockneter Cannabisblüten in die Luft. Illegal ist der Stoff nicht, er kommt aus der Apotheke.

Der 29-Jährige aus dem rheinland-pfälzischen Ingelheim leidet unter Morbus Crohn und ist einer von rund 1000 Menschen in Deutschland, die derzeit mit einer Sondererlaubnis Cannabis als Medizin konsumieren dürfen. Doch die Ausnahmegenehmigungen des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) laufen demnächst aus. An ihre Stelle ist am 10. März ein neues Gesetz getreten, das es Ärzten ermöglicht, schwer kranken Patienten Cannabisarzneimittel ohne Sondererlaubnis zu verschreiben. Die Kosten soll die Kasse übernehmen.

"Die Idee an sich habe ich total begrüßt", sagt Dombrowski. Schließlich muss er seine Medikamente bisher aus eigener Tasche bezahlen. 850 Euro im Monat kostet den Auszubildenden das Cannabis in der Apotheke ¨– deutlich mehr als auf dem Schwarzmarkt. Doch es gibt einen Haken: Die Krankenkasse muss das erste Rezept genehmigen. Und die habe zuletzt signalisiert, dass sie an der Wirksamkeit von Cannabis bei Morbus Crohn zweifle. "Da ist mir die Kinnlade runtergefallen", sagt Dombrowski.

Kampf um ein Stück Lebensqualität

Nach der neuen Gesetzeslage dürfen Ärzte Cannabis bekanntlich nur dann verschreiben, wenn alternative Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Außerdem muss die Aussicht bestehen, dass Cannabis den Krankheitsverlauf positiv beeinflusst.

"Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, im Gesetz einzelne Indikationen aufzuführen", sagt ein Sprecher der Barmer-GEK, bei der Dombrowski versichert ist. Wie viele Menschen künftig Cannabis aus der Apotheke bekommen könnten, ist nach Angaben der Bundesärztekammer offen.

Zweifelt eine Krankenkasse an der Wirkung von Cannabis, kann sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Gutachten beauftragen. Auch in Andreas Dombrowskis Fall ist eine solche Prüfung nicht unwahrscheinlich. "Es liegen kaum Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis-Therapien bei Morbus Crohn vor", heißt es von Seiten der Barmer-GEK.

Für Dombrowski ist es die Fortsetzung seines Kampfes um ein Stück Lebensqualität. Die Geschichte seiner Krankheit beginnt, als er 14 Jahre alt ist. Er wird dünner und blasser, hat Darmbeschwerden und Durchfälle. Innerhalb kurzer Zeit magert er auf 46 Kilo ab. Schließlich die Diagnose: Morbus Crohn, nicht heilbar. Herkömmliche Medikamente wie Cortison helfen am Anfang. Doch die Dosis wird immer höher, und die Nebenwirkungen schlimmer.

Arzt will von Methode nichts wissen

Bevor er seine Krankheit zum ersten Mal auf eigene Faust mit Cannabis behandelt, liest er alles, was er zur Wirksamkeit der Hanfpflanze finden kann. Sein Arzt will von der Methode nichts wissen. Nach den ersten Cannabis-Versuchen stellt der Teenager fest: "Es geht nicht wieder los". Die Schübe bleiben aus. Für ihn bedeutet das: Kein Durchfall, keine Krämpfe, keine Schmerzen.

"Es ist das einzige Medikament, das mir wirklich hilft", sagt er heute. Es dauert aber Jahre, bis er alle bürokratischen Hürden überwunden hat und das Bundesamt 2015 seinen Antrag auf eine Sondererlaubnis bewilligt. "Ich war ziemlich euphorisch", erinnert sich Dombrowski. Der Weg aus der Illegalität war da – bis zum März 2017. Für Dombrowski hat nun ein Wettlauf gegen die Zeit begonnen: Bis Juni gilt seine Sondergenehmigung, bis dahin muss er die Kasse überzeugen. (dpa)

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Kommentare
Andreas Ploch 13.04.201717:25 Uhr

Der Run auf das Cannabisrezept ist sinnlos

Evidenz entsteht nicht, indem man diesen Einzelfallbericht wortgleich in ungezählten Medien veröffentlicht. Die Verordnung von medizinischem Cannabis ist und bleibt eine Ausnahme. Daran ändert auch die derzeitige mediale Aufmerksamkeit nichts. Über die Verordnung von Cannabis entscheidet nicht die Journaille oder der Patient, sondern ganz alleine - und nach Inkrafttreten des "Cannabis-Gesetzes" noch viel kritischer - der behandelnde Arzt.

Thomas Georg Schätzler 12.04.201711:26 Uhr

Warnung vor inflationärer Ausweitung der Cannabis-Therapie

Selbst die aktuelle S3-Leitlinie 021/004: Diagnostik und Therapie des Morbus Crohn, aktueller Stand: 01/2014, publiziert bei: AWMF-Register Nr.021/003
http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/021-004l_S3_Morbus_Crohn_Diagnostik_Therapie_2014-09.pdf
sieht eine Cannabis-Therapie, auch als rein adjuvante, alternative Behandlungsstrategie nicht vor.

Und da bei den chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) häufig alternative und paramedizinische Therapieempfehlungen kursieren und praktiziert werden, sollten die GKV-Krankenkassen zunächst darauf drängen, dass eine Leitlinien- und Stadien-gerechte Therapie zumindest versucht wurde, um eine möglichst weitgehende CED-Abheilung bzw. Stabilisierung zu erzielen.

Gesicherte Erkenntnisse und randomisierte, kontrollierte Studien (RCT) fehlen bei Cannabis generell. Somit ist diese spezifische Therapie nur als Heil- und Linderungs-V e r s u c h zu werten.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Hartwig Raeder 12.04.201708:40 Uhr

Verfügbarkeit

Offenbar können die deutschen Apotheken vorerst kein Cannabisprodukt auf Kosten der GKV nach Rezeptierung auf einem BTM-Formular liefern. Importe werden angeblich von der GKV nicht bezahlt.

Michael Traub 12.04.201707:56 Uhr

Die Angst vor dem Präzedenzfall

Nachdem es für den jungen Mann sicher schon nicht einfach war, eine Ausnahmegenehmigung vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Behandlung seines Morbus Crohn mit Cannabis zu erhalten, wäre es erfreulich, wenn seine Krankenkasse, die BEK, im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Weiterführung der bei ihm erfolgreichen Therapie genehmigen würde. Früher waren solche Entscheidungen aus Angst vor dem Präzedenzfall schwierig zu treffen, jetzt sollte die neue gesetzliche Grundlage dies erleichtern, dann hätte sie ihren Sinn erfüllt.

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