Recht
Online-Supermarkt muss über Zuckergehalt informieren
BERLIN. Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch meldet einen Erfolg in puncto Prävention.
So müsse der Lebensmittelhändler supermarkt24h.de Kunden über bisher fehlende Nährwertangaben zu Zucker-, Fett- und Salzgehalt in seinem Online-Shop informieren, nachdem er einen dahingehenden Rechtsstreit mit foodwatch verloren habe.
Das Fehlen der Nährwertangaben sei ein klarer Verstoß gegen EU-Lebensmittelrecht. Die Organisation forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen.
"Es kann nicht sein, dass eine Verbraucherorganisation erst abmahnen und klagen muss, bis sich Online-Händler an geltendes Recht halten", so Luise Molling von foodwatch. (maw)