Beauftragter Rörig
Pakt gegen Kindesmissbrauch gefordert
Ärzte spielen eine wichtige Rolle beim Aufdecken sexueller Gewalt gegen Kinder. In der Gesellschaft wird das Thema verdrängt, kritisiert der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig.
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Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, fordert mehr Engagement im Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder.
© Gregor Fischer/dpa
Berlin. Beim Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schaut die Gesellschaft in Deutschland lieber weg.
Zu diesem Ergebnis kommt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig.
Mehr als 20.000 Ereignisse von Missbrauch und Kinderpornografie registriere die Polizeistatistik jedes Jahr. Ein deutlicher Abwärtstrend sei nicht zu erkennen. Forscher gehen davon aus, dass statistisch gerechnet in jeder Schulklasse und Kita-Gruppe ein bis zwei Kinder Missbrauchserfahrungen ausgesetzt sind oder waren.
„Gesellschaftlicher Pakt gegen Missbrauch gefordert“
Auf den Tag genau zehn Jahre, nachdem der „Missbrauchsskandal“ am Berliner Canisius Kolleg ins Rollen gekommen war, wollte Rörig am Dienstag in Berlin deshalb „keine rosige Bilanz“ ziehen. Deutschland tue so, als ob dieser „Abgrund der Gesellschaft niemals zu verhindern wäre“, klagte Rörig.
„Ich bin erschrocken darüber, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen wird“.
Rörig forderte einen „gesellschaftlichen Pakt gegen Missbrauch“ und eine „maximale Reduzierung dieser Gewaltverbrechen gegen Jungen und Mädchen“. Er erwarte auch ein Machtwort des Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier.
Die Rolle von Kinder- und Jugendärzten, aber auch vieler anderer Ärzte sei von größter Bedeutung, um sexuellen Missbrauch aufzudecken, betonte Rörig.
Im Juli 2017 haben Ärzte und Psychotherapeuten um den Ulmer Psychiater Professor Jörg M. Fegert die „Medizinische Kinderschutzhotline“ (0800 19 210 00) ins Leben gerufen. Darüber können sich Angehörige der Heilberufe in Kinderschutzfragen – Stichwort: Schweigepflicht – beraten lassen. (af)