Patientengesetz nimmt die GKV strenger in die Pflicht
BERLIN (sun). Das seit langem angekündigte Patientenrechtegesetz nimmt jetzt Gestalt an. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), hat am Dienstag in Berlin erstmals ein Grundlagenpapier vorgelegt.
Veröffentlicht:Ziel ist es, die bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Patientenrechte zu bündeln. "Mit dem geplanten Gesetz soll der Patient ein Partner im Gesundheitssystem werden", sagte Zöller. Zudem werde das Arzt-Patienten-Verhältnis gestärkt.
Bei groben Fehlern soll es künftig eine Beweislastumkehr geben. Der Leistungserbringer muss nachweisen, dass er den Schaden nicht verursacht habe.
Zudem sollen Kassen Versicherte bei Schadensersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern unterstützen. Bisher handelt es sich im Paragrafen 66 SGB V um eine "Kann-Regel". Damit sollen die Rechte der Patienten gegenüber den Leistungsträgern gestärkt werden.
Kassen müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist Anträge aus Leistungen und Hilfsmittel bearbeiten. Geschehe dies nicht, gelte die Leistung als genehmigt. Auch Bewilligungsverfahren von Sozialversicherungsträgern sollen verkürzt werden.
Um das Gesetz hatte es in der Vergangenheit viel Wirbel gegeben. Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte kritisiert, dass sich das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht per Gesetz regeln lasse.
Inzwischen zeigt diese sich aber zufrieden: Es zeichne sich "eine vernünftige gesetzliche Regelung ab, die auch Ergebnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten in dieser Frage ist", sagte BÄK-Vize Frank Ulrich Montgomery der "Ärzte Zeitung".
Nach den Beratungen des Grundlagenpapiers in den Fraktionen soll das Gesetz noch 2011 verabschiedet werden.