Patientenrechte stärken - ohne Gesetz
DRESDEN (bee/vdb). Die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetages sehen keine Notwendigkeit für ein Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte. Vielmehr sollen die Rechte in der bestehenden Gesetzgebung verlässlich gesichert werden. Ferner votierte der Ärztetag dafür, die Versorgungsforschung weiter zu fördern.
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Braucht das Arzt-Patienten-Verhältnis ein Patientenrechtsgesetz? Nein, meint BÄK-Vize Frank Ulrich Montgomery. © Lösel
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Engagiert diskutierten die Delegierten über einen Entschließungsantrag und die Positionierung zu einem Gesetz über Patientenrechte. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), will das Gesetz Ende des Jahres in die parlamentarische Beratung einbringen. Dr. Frank Ulrich Montgomery warnte vor einer "Beteiligungsbürokatie" von Patientenverbänden. Außerdem seien die Rechte der Patienten nicht durch Ärzte, sondern "durch die staatliche Gesundheitspolitik für die GKV" bedroht, so Montgomery. Die Delegierten sprachen sich mit großer Mehrheit dafür aus, die bestehenden Rechte der Patienten verlässlicher in der Sozial- und Gesundheitspolitik zu sichern. Ein Patientenrechtgesetz nur um des Gesetzes willen lehnte der Ärztetag mit großer Mehrheit ab.
Grünes Licht gab es für die einjährige Fortsetzung der Förderung der Versorgungsforschung. Bis zum Ärztetag in Kiel 2011 soll die "Koordinationsgruppe Versorgungsforschung" ein Förder-Fortsetzung-Konzept vorlegen.
Heftige Debatten gab es zuvor zur Gesundheitspolitik. Streitpunkte waren hier unter anderem Selektivverträge und die Kostenerstattung. Bei Redaktionsschluss dauerten die Beratungen über eine Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung an. Knackpunkt dabei: Die Wiedereinführung des Facharztes für Allgemeinmedizin.
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