Leitartikel zu Patientenrechten
Patientenwohl oder Autonomie?
Im Prinzipienkatalog der Ethik in der Medizin steht das Selbstbestimmungsrecht der Patienten ganz vorne. Oberstes Gebot für Ärzte ist es jedoch, ihre Patienten gesund zu erhalten. Beides leuchtet ein - und kann zu ethischen Konflikten führen.
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Wichtig im Aufklärungsgespräch: Fürsorge und Respekt vor Autonomie.
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In der modernen Medizinethik gilt der Respekt vor der Autonomie der Patienten als einer der vier Grundsätze neben den Forderungen nach Schadensvermeidung, Fürsorge und der gerechten Verteilung von Leistungen.
Neu sind dabei weniger die Prinzipien, von denen zumindest die Fürsorge ("beneficere") und das Vermeiden von Schaden ("non nocere") schon in der Antike akzeptiert waren.
Vielmehr ist es die herausgehobene, in der Menschenwürde wurzelnde Stellung der Patientenautonomie, welche die moderne medizinische Ethik von ihren früheren, auf Fürsorge und ärztlichen Paternalismus ausgerichteten Varianten unterscheidet.
Autonome Entscheidungen von Patienten setzen eine umfassende ärztliche Aufklärung voraus. Die Muster-Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte betont denn auch in Paragraf 7 die Achtung des Patientenwillens; gleich danach, in Paragraf 8, wird die Aufklärungspflicht geregelt.
Das erste Gebot ärztlichen Handelns ist in der Berufsordnung freilich ohne Bezug auf die Patientenautonomie formuliert und hebt stark auf die Fürsorge ab. Und was der Gesundheit des Patienten nach ärztlicher Ansicht dient, muss mit dem, was der autonome Patient will, nicht zwangsläufig in eins fallen ...