Berechnungen

Pflegereform: Trotz Bundeszuschuss klaffen schon bald neue Lücken

Schon 2023 übersteigen die Ausgaben für die Reformschritte die Einnahmen und Minderausgaben. Die Reform soll in der kommenden Woche beschlossen werden. In den Gremien der Koalition wird am Freitag und am Montag weiter darüber beraten.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
„Sauber ausfinanziert“ hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Pflegereform genannt. Interne Berechnungen der Koalition zeichnen ein anderes Bild.

„Sauber ausfinanziert“ hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Pflegereform genannt. Interne Berechnungen der Koalition zeichnen ein anderes Bild.

© © Andrea Warnecke / dpa

Berlin. Die Änderungen, die das Kabinett am Mittwoch an der Pflegereform vorgenommen hat, schlagen auf die Kosten durch. Schon ab 2023 laufen Ausgaben und Einnahmen für die aktuellen Reformschritte deutlich auseinander.

Das zeigen der „Ärzte Zeitung“ vorliegende Berechnungen der Koalition zur Finanzwirkung der Reform. Die laufende Reform bezieht sich auf die Entlastung der Heimbewohner bei den pflegebedingten Eigenanteilen, die Verpflichtung für die Arbeitgeber Tariflöhne anzubieten, die Umsetzung der nächsten Phase des Personalbemessungskonzeptes sowie mehr Geld für die ambulante Pflege und die Kurzzeitpflege.

Die Bilanz zeigt, dass die Ausgaben schon in anderthalb Jahren die Einnahmen wieder übersteigen. 2023 stehen demnach Einnahmen und Minderausgaben von 3,2 Milliarden Euro Ausgaben von 3,67 Milliarden gegenüber. In den beiden Folgejahren fehlen demnach jeweils 580 Millionen Euro im Jahr.

Kassenverbände laufen Sturm

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Reform am Mittwoch als „sauber ausfinanziert“ erklärt. Beim AOK-Bundesverband und beim Verband der Ersatzkassen werden dagegen Finanzierungslücken in Milliardenhöhe befürchtet. Beide Verbände haben zusätzliche jährliche Steuerzuschüsse in Höhe von drei beziehungsweise 2,5 Milliarden Euro zur Finanzierung nur der aktuellen Reformschritte gefordert.

Die Reform soll mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in der kommenden Woche vom Bundestag beschlossen werden. Die Gesundheitsgremien der Regierungsfraktionen verhandeln das Thema aktuell weiter. Am Montag steht eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages dazu auf der Agenda.

Haupteinnahmequelle sind Minderausgaben

Über den Zeitraum bis 2025 stehen Mehrausgaben von 14,38 Milliarden Euro Einnahmen und Minderausgaben von 14,6 Milliarden gegenüber. Das leichte Plus ergibt sich daraus, dass der Start der Finanzwirkung der Reform komplett auf 2022 verschoben worden ist, während bei den Einnahmen das Jahr 2021 teilweise in der Rechnung verblieben ist.

Der Verzicht auf die Dynamisierung der Pflegeleistungen zu Gunsten der Entlastung bei den Eigenanteilen wird rückwirkend ab Januar 2021 gerechnet und schönt mit Minderausgaben von 1,8 Milliarden Euro in jedem Jahr einschließlich 2021 die Gesamtrechnung. Gleichzeitig fallen im laufenden Jahr noch keine Ausgaben für die Unterstützung der Heimbewohner bei den Eigenanteilen an.

Dass die Reform somit zum überwiegenden Teil durch Einsparungen bei den Leistungen finanziert wird, hat der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands Martin Litsch als „Etikettenschwindel“ bezeichnet.

Erstmals Bundeszuschuss

Auf der Einnahmenseite stehen dagegen ein erstmaliger jährlicher Bundeszuschuss zur Sozialen Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro und der Beitrag der Kinderlosen mit 400 Millionen Euro im Jahr. Dazu werden Minderausgaben von 1,8 Milliarden Euro wegen der verschobenen Dynamisierung der Pflegeleistungen auf der Habenseite verbucht.

Anfang Mai hatte eine Berechnung des Bundesgesundheitsministeriums noch Einnahmen und Minderausgaben nur für die aktuellen Reformschritte von 13,5 Milliarden Euro bis einschließlich 2025 Ausgaben von 13,08 Milliarden Euro gegenübergestellt. Damals war die Dynamisierung der Pflegeleistungen noch keine Position im Finanzierungskonzept.

Kabinett entlastet Heimbewohner

Am Mittwoch hat das Kabinett nun Vorschläge vor allem aus der SPD und Teilen der Opposition aufgegriffen, die Pflegebedürftigen schon ab dem ersten Tag ihres Heimaufenthaltes bei den pflegebedingten Eigenanteilen zu entlasten statt erst ab dem zweiten Jahr.

Das würde mit rund 200 Millionen Euro bis 2025 zu Buche schlagen. Neu in der Ausgabenrechnung sind zudem fünf Prozent mehr für die Pflegesachleistung in der ambulanten Pflege und das Aufstocken des Höchstleistungsbeitrages für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent, zusammen immerhin mehr als 1,5 Milliarden Euro bis Ende 2025.

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