Gute Nachrichten des Jahres 2023

Positiver Jahresrückblick: Ampel pflanzt Blümchen für Heilkunde-Übertragung

Kompetenzen zur selbstständigen Heilkundeausübung durch Pflegekräfte – mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein erster Schritt in diese Richtung getan. Aus unserer Serie der guten Nachrichten im Jahr 2023.

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Schriftzug "2023" mit einem Smiley als 0 auf pinkem Grund: Symbolbild für den positiven Jahresrückblick.

Gute Nachrichten aus dem Jahr 2023: Das ist unsere Serie dazu.

© [M] Aliaksandr / stock.adobe.com

Auf den letzten Metern hat die Ampel-Koalition noch einen Passus an ihr kürzlich verabschiedetes Pflegestudiumstärkungsgesetz dran gehängt, um Pflegeprofis größere Autonomie in der Versorgung zu ermöglichen. So sollen im Pflegestudium in einem ersten Schritt erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Heilkundeausübung integriert, sprich gelehrt werden. Konkret geht es um Aufgaben in der Wund- und Diabetesversorgung und bei Demenz.

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Erweiterte Befugnisse zur Heilkundeausübung durch „alle“ Pflegefachkräfte sollen in einem „zweiten Schritt“ möglich werden – 17 Punkte eines geplanten Pflegekompetenzgesetzes hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kürzlich umrissen. Seine Einschätzung: „Pflegekräfte dürfen heutzutage weniger als sie können.“

Widerstände zeichnen sich bereits ab

Freilich: Die Widerstände gegen das Ansinnen werden groß sein. Der Deutsche Hausärztinnen- und Hausärzteverband nennt die Pläne zwar „grundsätzlich“ richtig. Gleichwohl stellten sich eine Reihe von Fragen, so die Bundesvorsitzende des Verbands, Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth. Diese Fragen beträfen etwa Themen wie „Budgetverantwortung, Haftung oder die Grenzen, innerhalb derer eine Übertragung von Versorgungsaufgaben“ stattfinden könne.

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Bis die zarten Pflänzchen der Heilkunde-Übertragung Richtung Pflege in der Regelversorgung gedeihen, wird es dauern. Viel davon ist bislang in Modellvorhaben in den Ländern „geparkt“, die überdies auf Einlösung durch Kassen und KVen vor Ort warten.

Moll: Arztvorbehalt in vielen Bereichen veraltet

Gleichwohl: Der Berufsgruppe Pflege größere Autonomie zu ermöglichen, ist ein gutes Signal für die Aufwertung des Berufs – und auch für das Anliegen, die Patientenversorgung stärker interprofessionell und auf Augenhöhe sicherzustellen.

Claudia Moll, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, merkt dazu an: „Der Arztvorbehalt ist in vielen Bereichen veraltet. Pflegende brauchen mehr und eigenständige Handlungsspielräume.“ Das diene der Versorgungsqualität und der Berufszufriedenheit gleichermaßen, so die SPD-Politikerin. (hom)

Welche Entwicklung/Neuerung ist Ihnen 2023 besonders positiv in Erinnerung geblieben? Schreiben Sie uns an info@aerztezeitung.de

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