Probleme mit künftiger Anstellungspflicht
„Praxisferne Anforderungen“: Kritik am Schiedsspruch zur SAPV
Scharfe Kritik übt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste an dem neuen SAPV-Rahmenvertrag. Er werde zu einer Angebotsreduzierung führen.
Veröffentlicht:Berlin. Nach dem Schiedsspruch zu dem neuen Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) unzufrieden. Der Vertrag überziehe die bisherige Praxis der ambulanten Versorgung von sterbenden und schwerstkranken Menschen mit enormen zusätzlichen Personalanforderungen, kritisierte der bpa am Dienstag in einer Mitteilung.
„Der Rahmenvertrag sieht zu strikte Vorgaben bezüglich der Beschäftigungsumfänge und Anstellungsverhältnisse von SAPV-Teammitgliedern vor, die so nicht in jeder Region regelhaft erfüllbar sein werden“, sagte bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. Insbesondere die Vorgaben zur künftigen Anstellungspflicht von Ärzten in den SAPV-Teams werde in Zeiten des akuten Ärztemangels zu extremen Problemen in der Praxis führen. Auch die konkrete Refinanzierung derart fester Personalstrukturen sei unklar.
Neben dem neuen einheitlichen Rahmenvertrag für die SAPV zur Versorgung von Erwachsenen wurde ein gesonderter Rahmenvertrag zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen vereinbart. Beide Rahmenverträge treten zum 1. Januar 2023 bundesweit in Kraft. (eb)