Altenpflege
Private Pflege-Anbieter drohen wegen geplanter Tarifpflicht mit Klage
Die Debatte um die geplante Tarifpflicht in der Altenpflege spitzt sich zu. Private Anbieter behalten sich gar eine Verfassungsklage vor.
Veröffentlicht:Berlin. Im Streit um die geplante gesetzliche Verankerung von Tariflöhnen in der Altenpflege haben private Anbieter mit juristischen Mitteln gedroht.
Da das Vorhaben „Grundsätze der Tarifautonomie“ torpediere und verfassungsmäßig höchst fragwürdig sei, behalte man sich den Gang nach Karlsruhe „ausdrücklich“ vor, sagte der Präsident des Arbeitergeberverbands beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Rainer Brüderle, am Donnerstag.
Er gehe auch davon aus, dass eine Klage von Erfolg gekrönt sein werde, sagte Brüderle. „Irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten“ zum Standard für eine Region oder gar ein ganzes Bundesland zu erklären, sei „pure Willkür“ und undemokratisch.
Der Pflegemarkt sei heute bereits überreguliert. Sowohl Personal und Qualität als auch Menge und Preise seien vorgeschrieben. Jetzt wolle die Koalition auch noch Vorgaben zur Entlohnung erzwingen, so Brüderle. Die Unternehmen würden damit zu reinen „Vollzugseinrichtungen“ degradiert.
Löhne müssen refinanziert werden
bpa-Präsident Bernd Meurer warf der Koalition vor, in einer Nacht- und Nebelaktion eine tarifliche Entlohnung in der Pflege einführen zu wollen, ohne die Konsequenzen zu bedenken. Die Existenzgefährdung von Heimen und Pflegediensten werde sehenden Auges in Kauf genommen.
Die Privaten hätten nichts gegen höhere Gehälter in der Altenpflege – diese stärkten die Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte, betonte Meurer. Allerdings setze eine Bezahlung nach Tarif „zweifelsfrei“ die vollständige Refinanzierung der Löhne und eine angemessene Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos über einen Wagniszuschlag voraus.
Bisher würden die Kosten für die tarifliche Entlohnung „in vielen Fällen“ nicht vollständig von den Kassen übernommen, obwohl das Gesetz dies vorschreibe, sagte Meurer. In den Änderungsanträgen zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung finde sich zudem kein Hinweis, wie der Wagniszuschlag bei den Entgeltverhandlungen zu berücksichtigen sei. Aktuell sei der Zuschlag zu niedrig angesetzt. In Baden-Württemberg etwa liege er bei 1,6 Prozent. Bei einem ambulanten Dienst mit einem Jahresumsatz von einer Million Euro bedeute dies, dass man dem Betrieb 16.000 Euro „in Aussicht stellt – aber nur , wenn alles gut geht“.
Zuschlag in Höhe von mindestens neun bis zehn Prozent
Nötig sei ein Zuschlag in Höhe von neun bis zehn Prozent, um branchenspezifische und allgemeine Risiken abzudecken. Nur dann komme man mit den Pflegesätzen über eine gewisse Zeit über die Runden, so Meurer.
In der Altenpflege arbeiten mehr als eine Million Menschen. Nur etwa die Hälfte wird nach Tarif bezahlt.
Die Koalition ringt derzeit um eine Lösung für eine bessere Bezahlung von Altenpflegekräften. Ein Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht vor, dass nur noch die Pflegeeinrichtungen Versorgungsverträge mit Kassen abschließen dürfen, die nach Tarif bezahlen. (hom)