Digitale Versorgungsdaten

Psychotherapeuten fordern Patienten-Widerspruchsrecht

Kurz vor Verabschiedung des „Digitale-Versorgung-Gesetzes“ ist die Koalition beim Thema Datenschutz bereits zurückgerudert. Den Psychotherapeuten reicht das nicht – aus einem einfachen Grund.

Veröffentlicht:
Vernetzte Daten: Gesundheitsminister Spahn (CDU) will Patientendaten für die Forschung nutzen – Widerspruch nicht möglich?

Vernetzte Daten: Gesundheitsminister Spahn (CDU) will Patientendaten für die Forschung nutzen – Widerspruch nicht möglich?

© Michael Traitov / stock.adobe.com

Berlin. Psychotherapeuten drängen auf weitere Nachbesserungen beim geplanten „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wolle mit dem Gesetz das Gesundheitssystem modernisieren. „Doch ohne überzeugenden Datenschutz wird das nicht gelingen“, sagte die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Barbara Luitsch am Mittwoch in Berlin.

Gesetzesverabschiedung gehört verschoben

„Wir halten eine Verschiebung des Gesetzes für notwendig“, sagte Luitsch. Auch bei der Nutzung pseudonymisierter Daten müssten Patienten ein Widerspruchsrecht haben. Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ soll an diesem Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beraten werden.

Die Koalition hatte erst Anfang der Woche nach massiver Kritik noch einmal Hand an das Gesetz gelegt. Ursprünglich sollten Kassen dem GKV-Spitzenverband Versichertendaten ungeschützt übermitteln können. Das ist vom Tisch. Nun sollen die Daten zuvor anonymisiert werden.

Lubitsch verwies darauf, dass Angaben zu psychischen Erkrankungen besonders sensibel seien. „Es ist häufig ein Unterschied, ob jemand vor zwei Jahren eine Bandscheiben-Op hatte oder seit zwei Jahren wegen einer Depression in Behandlung ist.“ Diese Daten könnten leicht missbraucht werden.

AOK sieht Verbesserung im Detail

Dagegen machte der AOK-Bundesverband beim DVG „Verbesserungen im Detail“ aus. So sei noch auf den letzten Metern klargestellt worden, dass eine verordnungsfähige digitale Gesundheitsanwendung einen medizinischen Nutzen oder eine patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung in der Versorgung nachweisen muss. Davor sei im Gesetzentwurf nur von nicht weiter definierten positiven Versorgungseffekten die Rede gewesen. „Wenn die Krankenkassen künftig Medizin-Apps erstatten sollen, müssen diese einen nachgewiesenen Nutzen für Patienten haben“, betonte AOK-Vorstandschef Martin Litsch am Mittwoch. Insofern sei es gut, dass der Gesetzgeber dies klargestellt habe. (hom)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitswirtschaft

Medice übernimmt DiGA-Entwickler Selfapy

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Schnelle Kommunikation, aber sicher: Das hilft Teams unterschiedlicher Einrichtungen bei der effizienten Zusammenarbeit.

© [M] Famedly

Neues Kooperationswerkzeug im Netz

Effiziente Kommunikation: Der schnelle Draht von Team zu Team

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei eliPfad überprüfen Patienten regelmäßig Vitalwerte mit digitalen Messgeräten. Die Fallmanagerinnen überprüfen die Werte und informieren bei Auffälligkeiten die betreuenden Ärzte.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Innovationsfonds-Projekt

eliPfad: Einbeziehung von Niedergelassenen ist schwierig

Was tun, wenn Patienten „ausflippen“? Ein Qualitätszirkel-Modul gibt Empfehlungen für die Praxis.

© LightFieldStudios / Getty Images / iStock

„Deeskalative Techniken“ entwickeln

KBV stellt Praxen Qualitätszirkel-Modul zu Gewalt zur Verfügung

Schutzmaßnahmen müssten immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

© BRN-Pixel - stock.adobe.com

Cybersicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie gibt Arztpraxen ab Oktober neue Aufgaben