Geplante Teil-Legalisierung von Cannabis
BPtK: Ampel-Koalition verpasst Neustart in der Drogen- und Suchtpolitik
Cannabis ist nicht harmlos, warnt die Bundespsychotherapeutenkammer. Die von der Ampel-Koalition geplante Freigabe ab 18 müsse daher einen Ausbau Suchtprävention beinhalten – was der Gesetzesplan aber nicht tue.
Veröffentlicht:Berlin. Nach Einschätzung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) verpasst die Ampel-Koalition mit ihren Cannabis-Plänen einen grundlegenden Neustart in der Drogen- und Suchtpolitik.
Die Regelungsvorschläge zur Teil-Legalisierung von Cannabis seien eine „politische Absichtserklärung“, heißt es in einer Stellungnahme der Kammer für eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Montagabend (6. November).
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke sagte am Montag, der Konsum von Cannabis nehme unter der bestehenden Prohibitionspolitik seit Jahrzehnten zu, Verbote und Strafen hätten den Konsum nicht eindämmen können.
Das anhaltende Verbot und die Kriminalisierung von Konsumierenden erschwerten Aufklärung, Suchtprävention wie auch den frühzeitigen Zugang zur suchttherapeutischen Versorgung – auch weil der Konsum „tabuisiert und verheimlicht“ werde, so Benecke.
Prohibitionspolitik hat nichts gebracht
Die Regelungen zur Suchtprävention fielen im Gesetzentwurf zu kurz aus, monierte Benecke. „Statt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit mehr Informations- und Beratungsaufgaben auszustatten, sollten die Suchtberatungsstellen in den Kommunen ausgebaut und ausreichend finanziert werden.“
Mehr Angebote brauche es sowohl in der stationären Entzugsbehandlung als auch in der ambulanten Suchttherapie, betonte BPtK-Vorstandsmitglied Cornelia Metge.
Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebrachte Gesetzentwurf zur teilweisen Cannabis-Legalisierung (CanG-E) sieht eine Freigabe von Hasch ab 18 Jahren unter Auflagen vor.
Erwachsene dürfen maximal 25 Gramm Cannabis für den Eigengebrauch besitzen und privat bis zu drei Cannabis-Pflanzen anbauen. Die Freigabe soll mit einer Aufklärungs- und Informationskampagne flankiert sein. Um Schulen, Kitas oder Sportstätten soll eine Bannmeile gelten, in der das Kiffen untersagt ist. (hom)