Für Gehörlose

Rauchmelder auf Krankenkassenkosten

Veröffentlicht:

KASSEL. Die gesetzlichen Kassen müssen Gehörlosen für ihre Wohnung Rauchmelder mit Lichtsignalanlage bezahlen. Die Geräte dienen dem mittelbaren Behinderungsausgleich und erleichtern Gehörlosen das selbstständige Wohnen ohne fremde Hilfe, entschied das Bundessozialgericht.

Rauchmelder dienten einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis, seien in 13 von 16 Ländern vorgeschrieben und gehörten "als unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung von Wohnräumen".

Für Gehörlose reichten akustische Rauchmelder nicht aus. Sie seien auf Geräte mit optischen Signalen angewiesen. (mwo)

Az.: B 3 KR 8/13 R

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versicherungsfremde Leistungen in der Diskussion

vdek-Chefin Elsner: Schwarz-Rot muss Ausgaben im Blick behalten

Statistisches Bundesamt

Öffentliche Ausgaben erstmals über zwei Billionen Euro

Für Auswertung und Verlaufskontrolle

Vergütung für DiGA companion shoulder

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwischenfälle in der Chirurgie

Gossypibom: Vergessene Operationsunterlage postoperativ entdeckt

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!